AfD will Reporter von Parteitag aussperren: Jetzt drohen ihnen 250.000 Euro Strafe oder sogar Knast
München - In Deutschland ist nicht nur die Meinungsfreiheit – ob einem die Reaktionen gefallen oder nicht – gesetzlich geschützt. Auch die Pressefreiheit – ob einem die Berichte gefallen oder nicht. Das muss die AfD jetzt auch gezwungenermaßen einsehen.
Bei ihrem Parteitag Anfang 2024 hatte die in Teilen gesichert rechtsextreme Partei bereits einem Reporter des Bayerischen Rundfunks den Zugang verwehrt.
Und genau das hatten sie nun für den anstehenden Termin am Wochenende wieder versucht.
Am 22. und 23. November treffen sich die Mitglieder der AfD in Greding im mittelfränkischen Landkreis Roth. Und erneut wollten sie einen Korrespondenten des Senders ausschließen.
Genau das dürfen sie jedoch nicht. Das hat das Landgericht München I entschieden – und unter anderem mit der "grundgesetzlich garantierten Rundfunk- und Berichterstattungsfreiheit" begründet, wie der BR in eigener Sache bekannt gab.
Sollte sich die AfD gegen die erwirkte einstweilige Verfügung stellen, drohen laut Deutscher Presseagentur (dpa) ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro – oder sogar Ordnungshaft.
BJV-Boss: AfD will Pressefreiheit mit Füßen treten
Die dpa beruft sich auf den Gerichtsbeschluss, der ihnen nach eigenen Angaben vorliegt. Die AfD hat dazu noch keine offizielle Stellungnahme gegeben.
"Das Gericht hat wie erwartet bestätigt, dass eine politische Partei sich nicht aussuchen kann, wer über sie berichtet", wird der Vorsitzende des Bayerischen Journalistenverbandes (BJV), Harald Stocker zitiert.
Seiner Auffassung nach, sei es ein Markenkern der vom Verfassungsschutz beobachteten Partei, die Presse- und Rundfunkfreiheit mit Füßen zu treten.
Titelfoto: Bernd Weißbrod/dpa