170 Kühe qualvoll verendet: Landwirt darf ein lebenslang keine Tiere halten und bekommt Bewährungsstrafe

Ansbach - Ein Landwirt ist wegen der tödlichen Vernachlässigung von rund 160 Rindern zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und zu einem lebenslangen Tierhaltungsverbot verurteilt worden.

Der angeklagter Landwirt (l.) trifft im Amtsgericht Ansbach mit seinem Anwalt Marc Zenner zum Prozessbeginn ein.
Der angeklagter Landwirt (l.) trifft im Amtsgericht Ansbach mit seinem Anwalt Marc Zenner zum Prozessbeginn ein.  © Daniel Karmann/dpa

Die Tiere seien qualvoll und langsam zugrunde gegangen, sagte der Richter Armin Abendschein am Amtsgericht in Ansbach am Mittwoch.

Der heute 44-jährige Landwirt hatte über einen längeren Zeitraum seine mehr als 200 Rinder nicht ordentlich mit Wasser und Futter versorgt.

"Es war ein ganz langer, schleichender Prozess", sagte Abendschein.

Essgestörte Jugendliche (†16) stirbt zu Hause den Hungertod: Eltern äußern sich vor Gericht
Gerichtsprozesse Bayern Essgestörte Jugendliche (†16) stirbt zu Hause den Hungertod: Eltern äußern sich vor Gericht

Als die Polizei durch einen anonymen Anruf im Mai 2021 auf die Missstände auf dem Hof im bayerischen Landkreis Ansbach aufmerksam wurde, lagen schon 160 Tiere tot im Stall.

Weitere mussten wegen ihres schlechten Zustands eingeschläfert werden.

Weil der Landwirt einem Gutachter zufolge an einer Depression litt, war er zu dem Zeitpunkt vermindert schuldfähig. Der Verteidiger des 44-Jährigen sagte am Mittwoch, dass sein Mandant schon länger mit der Arbeit in seinem Mastbetrieb überfordert gewesen sei und unter familiären Spannungen gelitten habe. In der Corona-Krise habe sich die Situation dramatisch verschlechtert, weil er die Rinder nicht mehr habe verkaufen können.

"Das war der Zeitpunkt, wo bei ihm Verzweiflung eingesetzt hat", sagte Rechtsanwalt Marc Zenner. Er sei in Depressionen abgeglitten und habe sich mit Alkohol betäubt. Nach dem Fund der Tiere sei er endgültig zusammengebrochen und in psychiatrische Behandlung gekommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Daniel Karmann/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Bayern: