15-Jähriger tötet Mitschüler (†14) mit Kopfschuss: Darum plädiert Verteidiger nicht auf Mord

Würzburg/Lohr am Main - War es Mord oder Totschlag? Im Prozess um den tödlichen Schuss eines 15-Jährigen auf seinen 14 Jahre alten Mitschüler in Unterfranken stellt sich der Verteidiger gegen die Staatsanwaltschaft.

Die Schule in Lohr am Main, auf deren Gelände im vergangenen September der 14 Jahre alte Schüler getötet wurde.
Die Schule in Lohr am Main, auf deren Gelände im vergangenen September der 14 Jahre alte Schüler getötet wurde.  © Pia Bayer/dpa

Anders als der Staatsanwalt hat die Verteidigung die Tat nicht als Mord, sondern als Totschlag ausgelegt und eine Jugendstrafe von sechs Jahren beantragt. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Würzburg am heutigen Donnerstag mit.

Nach Ansicht des Verteidigers kommt eine Verurteilung wegen Mordes demnach nicht in Betracht, da kein Mordmerkmal verwirklicht sei.

Insbesondere das Mordmerkmal der Heimtücke könne aufgrund von Rekonstruktionen und der Umstände der Tat ausgeschlossen werden, befand der Anwalt des Jungen in dem nicht öffentlich geführten Prozess.

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Der Angeklagte hatte im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg einen 14-Jährigen mit einem Schuss aus einer Pistole getötet.

Der Prozess gegen den 15-Jährigen wird nicht öffentlich geführt.
Der Prozess gegen den 15-Jährigen wird nicht öffentlich geführt.  © Daniel Karmann/dpa

Angeklagter behauptet, er habe den Schuss unabsichtlich abgegeben

Der Staatsanwalt forderte wegen Mordes eine Haftstrafe von acht Jahren und neun Monaten.
Der Staatsanwalt forderte wegen Mordes eine Haftstrafe von acht Jahren und neun Monaten.  © Pia Bayer/dpa

Der Deutsche gestand den tödlichen Schuss zu Beginn der Hauptverhandlung. Zudem gab er an, dass er den Schuss nicht absichtlich abgegeben habe.

In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 15-Jährige den Angaben zufolge bei den Hinterbliebenen und sagte, dass ihm alles unglaublich leidtue. Auch die Mutter des Angeklagten äußerte sich demnach gegenüber den Hinterbliebenen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Verurteilung wegen Mordes und eine Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten gefordert. Sie sieht das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an, da der Kopfschuss von hinten kam.

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Zudem beantragte der Anklagevertreter, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten und die Unterbringung des 15-Jährigen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung anzuordnen.

Die Eltern des getöteten italienischen Jungen sind Nebenkläger in dem Verfahren. Ihr Anwalt schloss sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft am Donnerstag an, stellte aber keinen eigenen Antrag zum Strafmaß.

Am kommenden Montag soll das Urteil verkündet werden.

Titelfoto: Pia Bayer/dpa

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