15-Jähriger schießt Mitschüler (†14) in den Kopf: Verteidigung geht gegen Mord-Urteil vor
Würzburg - Ein 15-jähriger Schüler tötete in Unterfranken einen Mitschüler (†14) mit einem Schuss in den Kopf. Das Gericht urteilte auf Mord, die Verteidigung möchte das nicht hinnehmen und hat Revision eingelegt.
Die Anwälte des Schülers hatten auf Totschlag plädiert.
Indes sah die Jugendkammer des Landgerichts Würzburg das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht an, da der Angeklagte seinem 14 Jahre alten Opfer von hinten in den Kopf geschossen hatte.
Die Tat sei geplant gewesen, der Angeklagte habe mit direktem Vorsatz gehandelt. Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren.
Die Staatsanwaltschaft habe gegen das Urteil vom 5. August keine Rechtsmittel eingelegt, sagte eine Landgerichtssprecherin.
Sollte die Verteidigung auch nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe in einigen Wochen bei der Revision bleiben, muss sich der Bundesgerichtshof mit der Sache befassen.
Der angeklagte Deutsche hatte in dem nicht-öffentlichen Prozess gestanden, im vergangenen September als damals 14-Jähriger den gleichaltrigen Italiener auf einem Schulgelände im unterfränkischen Lohr am Main erschossen zu haben.
Der Schuss sei allerdings nicht absichtlich gefallen, sagte er.
Titelfoto: Pia Bayer/dpa