Verstoß gegen Meldeauflagen: Verurteilter Vergewaltiger muss Geldstrafe zahlen
Ulm/Illerkirchberg - Wegen eines Verstoßes gegen Meldeauflagen hat das Amtsgericht Ulm einen bekannten Straftäter aus Illerkirchberg zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt.
Das Gericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der wegen Vergewaltigung verurteilte Mann bewusst gegen sogenannte Weisungen während der Führungsaufsicht verstoßen hatte. Der Angeschuldigte räumte die Vorwürfe überwiegend ein.
Er sei Ende August nach Frankreich ausgereist, erklärte der Angeklagte. Behörden hätten ihm vorher mehrfach mitgeteilt, dass er Deutschland aufgrund des Abschiebestopps nach Afghanistan freiwillig verlassen soll.
Aus Angst vor einer Abschiebung sei er nach Frankreich ausgereist, schilderte er. Dort habe er auch einen Asylantrag gestellt. Nach Deutschland habe er nicht zurückkehren wollen, wurde demnach aber nach rund zwei Monaten unfreiwillig zurückgebracht.
Das Interesse an dem Verfahren war groß, weil es sich bei dem Mann um einen verurteilten Straftäter handelt. Mit anderen Männern hatte er 2019 eine 14-Jährige in einer Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg vergewaltigt.
Dafür hatte er eine Haftstrafe verbüßt und musste sich anschließend mindestens einmal im Monat bei verschiedenen Behörden melden.
Dem Gericht zufolge kam er dieser Auflage während seiner Ausreise in Frankreich nicht mehr nach. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Christoph Schmidt/dpa