Urteil zu tödlichem Raser-Unfall in Heilbronn: So lange muss der 21-Jährige in den Knast!

Heilbronn - Weil er mitten in der Heilbronner Innenstadt mit hoher Geschwindigkeit einen tödlichen Unfall verursachte, muss ein 21-Jähriger viele Jahre ins Gefängnis.

Der Angeklagte im Heilbronner Raser-Unfall-Prozess muss lange hinter Gitter.
Der Angeklagte im Heilbronner Raser-Unfall-Prozess muss lange hinter Gitter.  © Christoph Schmidt/dpa

Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Angeklagten am heutigen Montag unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der damals 20 Jahre alte Angeklagte hatte nach Überzeugung des Gerichts im Februar vergangenen Jahres in der Heilbronner Innenstadt bei viel zu hohem Tempo die Kontrolle über seinen 300 PS starken Sportwagen verloren.

In der Tempo-40-Zone raste er demnach mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines 42-Jährigen. Der Mann starb in den Trümmern seines Wagens, seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt.

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Vor dem Aufprall soll der als Temposünder bereits bekannte junge Autofahrer fast eine Fußgängerin überfahren haben, die gerade noch ausweichen konnte.

Richter überzeugt: Heimtücke als Mordmerkmal

Der Fall schlug nicht nur in Baden-Württemberg hohe Wellen.
Der Fall schlug nicht nur in Baden-Württemberg hohe Wellen.  © Christoph Schmidt/dpa

Spätestens zu diesem Zeitpunkt fasste der junge Türke aus Sicht der Staatsanwaltschaft einen bedingten Tötungsvorsatz. Die Anklägerin plädiert unter anderem auf eine Verurteilung zu neun Jahren Jugendstrafe wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes.

In der ursprünglichen Anklage war sie noch von Totschlag und versuchtem Totschlag ausgegangen, sie hatte sich aber im Laufe der Beweisaufnahme der Argumentation der Zweiten Großen Jugendkammer angeschlossen.

Diese hatte ihrerseits den Hinweis erteilt, es könne sich auch um Mord und versuchten Mord handeln. Als mögliches Mordmerkmal komme die Heimtücke infrage, hatte der Richter erklärt.

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Schärfer plädierte die Anwältin der Witwe des Familienvaters. Sie hatte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht zu lebenslanger Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidiger gingen dagegen von fahrlässiger Tötung und dreifacher fahrlässiger Körperverletzung aus.

Illegale Autorennen gelten bereits seit Oktober 2017 als Straftat. Seitdem kann schon die Teilnahme mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Strafbar ist allerdings auch ein "Rennen gegen sich selbst".

Titelfoto: Christoph Schmidt/dpa

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