Tuttlingen - Eine Familie aus Tuttlingen wollte ihre Kinder dauerhaft vom Schulschwimmen befreien lassen und klagte vor dem Verwaltungsgericht Freiburg.
Das Gericht wies die Klage allerdings ab. Somit müssen die Kinder ab sofort am schulischen Schwimmunterricht teilnehmen. Zuvor hatte der SWR berichtet.
Die Familie ist Teil Palmarianischen Kirche, eine kleine christliche Glaubensgemeinschaft, die ihren Mittelpunkt im südspanischen Palmar de Troya hat.
Die 36 Jahre alte Mutter der Kinder beschrieb die Nutzung eines Schwimmbades als "Todsünde". Badebekleidung sei innerhalb ihrer Religionsgemeinschaft nicht erlaubt.
Am restlichen Schulsport sollen sich die drei Kinder beteiligt haben. Von der Klage betroffen war jedoch nur noch eines der Kinder, da die anderen beiden bereits von der betroffenen Schule genommen worden waren.
Wenn das schriftliche Urteil vorliegt, können die Eltern innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Fall würde dann vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim verhandelt werden.