Teenager soll Freundin im Wald erwürgt haben: Totschlag-Prozess beginnt

Ulm – Die Tat hatte die Menschen in der Region Ende vergangenen Jahres erschüttert: Ein 15-Jähriger soll damals seine gleichaltrige Freundin in einem Wald im Ulmer Stadtteil Wiblingen erwürgt haben.

Vor dem Ulmer Landgericht hat ein Prozess begonnen, der von größerem öffentlichem Interesse ist.
Vor dem Ulmer Landgericht hat ein Prozess begonnen, der von größerem öffentlichem Interesse ist.  © Stefan Puchner/dpa

Vor dem Landgericht Ulm hat nun der Prozess gegen den Jugendlichen begonnen, wie eine Gerichtssprecherin am heutigen Freitag mitteilte.

Ihm wird Totschlag vorgeworfen, erklärte das Gericht in einer Mitteilung. Der Prozess findet aufgrund des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Anklagebehörde geht dem Gericht zufolge davon aus, dass der 15-Jährige kurz nach Weihnachten seine gleichaltrige Freundin erwürgte. Direkt nach der Tat habe er selbst die Polizei angerufen.

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Die leblose Jugendliche sei bei einer Suchaktion gefunden worden, hatten Polizei und Staatsanwaltschaft damals mitgeteilt. Sie konnte zwar zunächst wiederbelebt und in ein Krankenhaus gebracht werden.

Getötete 15-Jährige in Ulm: Urteil wohl im September

Im Ulmer Stadtteil Wiblingen soll das mutmaßliche mörderische Verbrechen seinen Lauf genommen haben.
Im Ulmer Stadtteil Wiblingen soll das mutmaßliche mörderische Verbrechen seinen Lauf genommen haben.  © Jason Tschepljakow/dpa

An Neujahr sei sie dort jedoch an den Folgen der Tat gestorben. Die Polizei erklärte damals, sie habe den 15-Jährigen in der Nähe des Tatorts widerstandslos festgenommen.

Ein Motiv habe er in seinem Notruf nicht genannt.

Laut Mitteilung des Landgerichts hat die 1. Große Jugendkammer elf Verhandlungstage für den Fall angesetzt. Mit einem Urteil sei voraussichtlich im September zu rechnen.

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In der Hauptverhandlung sollen demnach 28 Zeugen vernommen werden.

Ein psychiatrischer Sachverständiger sei ebenso geladen wie eine Rechtsmedizinerin. Aus Gründen des Jugendschutzes machte das Gericht keine weiteren Angaben.

Titelfoto: Stefan Puchner/dpa

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