Staat um hohen Geldbetrag betrogen: Zwei Unternehmer müssen blechen!
Karlsruhe - Zwei Karlsruher Unternehmer sollen unberechtigt Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter bezogen und dadurch der Staatskasse einen Schaden von mehr als 100.000 Euro zugefügt haben.
Beide wurden Ende Januar zu Geldstrafen von insgesamt 78.000 Euro verurteilt, wie das Hauptzollamt Karlsruhe am Freitag mitteilte. Das Amtsgericht Karlsruhe erließ entsprechende Strafbefehle, die nun rechtskräftig seien.
Demnach hatten im Jahr 2020 ein 54 Jahre alter Hotelbetreiber und eine 41 Jahre alte Inhaberin einer für das Hotel tätigen Reinigungsfirma Kurzarbeitergeld für deren Mitarbeiter beantragt.
Dem Zoll zufolge bewilligte die Bundesagentur für Arbeit die Anträge und zahlte entsprechende Leistungen aus. Laut einer Zollsprecherin gab es jedoch Auffälligkeiten in den Geschäftsunterlagen.
Ihr zufolge waren die tatsächlich ausgefallenen Arbeitszeiten sehr gering und das Kurzarbeitergeld sollte viel mehr als zusätzliche Einnahmequelle dienen.
Wegen Betrugs sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt wurden der Hotelbesitzer zu einer Geldstrafe von insgesamt 54.000 Euro verurteilt. Die Inhaberin der Reinigungsfirma muss einen Betrag von insgesamt 24.000 Euro bezahlen. Neben den Geldstrafen müssen sie laut Zoll auch das erhaltene Kurzarbeitergeld zurückzahlen.
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