Sechsjährige ermordet und geschändet: Lebenslange Haft für 34-Jährigen

Baden-Baden - Für einen furchtbaren Mord an einer Sechsjährigen aus Baden-Baden ist ein Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Der Angeklagte im Prozess wegen Mordes an einer Sechsjährigen und Störung der Totenruhe wartet in einem Verhandlungssaal im Landgericht Baden-Baden auf die Urteilsverkündung.
Der Angeklagte im Prozess wegen Mordes an einer Sechsjährigen und Störung der Totenruhe wartet in einem Verhandlungssaal im Landgericht Baden-Baden auf die Urteilsverkündung.  © Uli Deck/dpa

Das Landgericht stellte am Dienstag außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest. Es sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige das Mädchen in der Nacht zum 19. Dezember vergangenen Jahres aus sexuellen Motiven mit einem Messer getötet und sich an der Leiche vergangen hat.

"Sexuelle Erregung war der Grund", sagte der Vorsitzende Richter Stefan Schmid. Die Sechsjährige hatte beim Sohn des Angeklagten übernachtet – er war ihr Spielplatzfreund.

Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Mutter gab ihrem Mädchen einen letzten Kuss zum Abschied

Stefan Schmid, Vorsitzender Richter am Landgericht Baden-Baden im Prozess wegen Mordes an einer Sechsjährigen und Störung der Totenruhe.
Stefan Schmid, Vorsitzender Richter am Landgericht Baden-Baden im Prozess wegen Mordes an einer Sechsjährigen und Störung der Totenruhe.  © Uli Deck/dpa

Die Sechsjährige hatte schon zweimal davor mit anderen Kindern bei dem Spielplatzfreund übernachtet. Die Mutter des Mädchens kannte den Gastvater vom Spielplatz.

Der gelernte Straßenbauer galt als zuverlässiger und liebevoller Vater. Bei Kindern war er beliebt. Nichts deutete für die Mutter darauf hin, dass ihre Tochter bei ihm in Gefahr sein könnte.

Die letzte Übernachtung war nicht geplant. Aber die beiden Kinder bettelten nach einem Treffen auf dem Spielplatz, dass sie zusammen übernachten dürfen.

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Die Mutter ließ sich überreden. Ein letzter Kuss, ein liebevoller Abschied: "Ich habe sie umarmt und ihr gesagt, dass wir uns morgen wiedersehen", erinnerte sich die Mutter an jenen Samstag vor Weihnachten vor einem Jahr.

Sie wurde im Prozess per Videoübertragung zugeschaltet, damit sie nicht dem Angeklagten gegenübersitzen musste. Die Mutter sah ihr Kind nicht lebend wieder. Das Mädchen wurde Opfer eines entsetzlichen Verbrechens.

Angeklagter versuchte sich und seinem Sohn nach der Tat das Leben zu nehmen

Der 34-Jährige wurde am heutigen Dienstag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der 34-Jährige wurde am heutigen Dienstag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.  © Uli Deck/dpa

Was genau sich in der Nacht in dem Haus abspielte, konnte das Gericht nicht gänzlich klären. Klar sei, dass das Mädchen mit einem präzisen Halsschnitt getötet worden sei. Es habe geschlafen oder sei zumindest ruhig gelegen, sagte der Richter. Den Leichnam habe der Angeklagte geschändet.

"Er verstümmelte ihn zum Teil auf schlimmste Weise." Das Ganze habe "Züge eines rituellen und Amok-ähnlichen Verhaltens" gehabt, sagte der Richter.

Der Angeklagte habe danach versucht, sich umzubringen. Er habe Feuer gelegt – wohl, um sich und seinem Sohn das Leben zu nehmen. Vier Verwandte des Mannes schliefen zu der Zeit im Haus.

Das Landgericht verurteilte den Mann wegen Mordes und Störung der Totenruhe sowie unter anderem wegen versuchten Mordes im Fall seines sechsjährigen Sohnes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mörder schweigt im Prozess

Der Vater des Mädchens, der als Nebenkläger den Prozess verfolgte, hoffte bis zuletzt, dass der Mörder sein Schweigen bricht – vergeblich.
Der Vater des Mädchens, der als Nebenkläger den Prozess verfolgte, hoffte bis zuletzt, dass der Mörder sein Schweigen bricht – vergeblich.  © Uli Deck/dpa

Eine Erklärung für das unfassbare Verbrechen blieb der nicht vorbestrafte Deutsche schuldig.

Der Mann mit den kurzen dunkelblonden Haaren und dem auffälligen Hals-Tattoo schwieg den ganzen Prozess über. Der Untersuchung durch einen Psychiater stimmte er nicht zu.

Für eine verminderte Schuldfähigkeit sprach aus Sicht eines Gutachters jedoch nichts.

Der Vater des Mädchens, der als Nebenkläger den Prozess verfolgte, hoffte bis zuletzt, dass der Mörder sein Schweigen bricht. Vergeblich.

"Der genaue Tatablauf bleibt ein Mysterium", sagte sein Anwalt. Der Pflichtverteidiger des Angeklagten sagte: Manche Sachen könne man nicht verstehen.

Titelfoto: Uli Deck/dpa

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