Pflegebedürftige Seniorin in Wohnung zu Tode gewürgt: Urteil ist rechtskräftig!
Karlsruhe - Nach dem Mord an einer pflegebedürftigen Seniorin in Stuttgart ist das Urteil gegen den 36 Jahre alten Täter nun rechtskräftig.
Das gab der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit am Donnerstag veröffentlichten Beschluss bekannt.
Das Urteil des Landgerichts Stuttgart, das gegen den Mann Ende März vergangenen Jahres eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung und Freiheitsberaubung verhängt hatte, enthalte keine Rechtsfehler.
Der Täter, ein vorher schon straffällig gewordener Asylbewerber aus Äthiopien, hatte die 89-Jährige im Januar 2022 in ihrer Wohnung überfallen, gefesselt und sie minutenlang zu Tode gewürgt. Um Spuren zu verwischen, setzte er dann noch die Wohnung in Brand.
Die alarmierte Feuerwehr entdeckte die Leiche der Frau in der Wohnung. Rund zwei Wochen nach der Tat war der Mann gefasst worden.
Titelfoto: Uli Deck/dpa