Nachbar auf Balkon erschossen: So lange muss der Schütze hinter Gitter!

Stuttgart - Mit einer Flinte schoss der Angeklagte auf seinen Nachbarn. Nun wurde er wegen Mordes verurteilt.

Der Angeklagte feuerte tödliche Schüsse von einem Balkon ab.
Der Angeklagte feuerte tödliche Schüsse von einem Balkon ab.  © Bernd Weißbrod/dpa

Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 43-Jährigen zu zwölf Jahren Haft. "Sie haben die Tötung ohne Zweifel begangen", sagte der Richter zum Angeklagten. Dieser hatte demnach mit einer doppelläufigen Flinte auf den 45 Jahre alten Nachbarn geschossen, der gerade auf seinem Balkon stand.

Die Mutter des Opfers habe die Tat mit angesehen.

Unter anderem wegen einer paranoiden Schizophrenie und einer Cannabis-Abhängigkeit des Angeklagten war dieser zur Tatzeit laut Gericht vermindert schuldfähig.

Tödliche Messerattacke auf Nachbarin: Angeklagter vor Gericht!
Gerichtsprozesse Baden-Württemberg Tödliche Messerattacke auf Nachbarin: Angeklagter vor Gericht!

Neben der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ordnete der Richter Zahlungen in Höhe von insgesamt 35.000 Euro an die Mutter und die beiden Schwestern des Opfers an.

Eine Verurteilung wegen Totschlags - wie von der Verteidigung gefordert - lehnte das Gericht ab. Laut Urteil lag das Mordmerkmal der Heimtücke vor.

Mit dem Urteil schließt sich das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Für die Forderung der Nebenklage nach einer lebenslangen Haftstrafe hatte der Richter Verständnis. Es müsse aber eine Abwägung, unter anderem mit der psychischen Krankheit des Angeklagten, geben.

Titelfoto: Bernd Weißbrod/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Baden-Württemberg: