Nach Haftstrafe wegen Krawallen: 29-Jähriger soll abgeschoben werden!
Stuttgart - Nach der Haftstrafe wegen seiner Teilnahme an Ausschreitungen bei einer Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart will sich das Land um die Abschiebung des Mannes in sein afrikanisches Heimatland bemühen.
Der 29-Jährige war am vergangenen Donnerstag wegen besonders schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Während der gewalttätigen Proteste im September soll er einen Bauzaun-Betonfuß und einen mehr als drei Kilogramm schweren Pflasterstein geworfen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Chancen auf eine schnelle Abschiebung stehen allerdings eher schlecht. Eritrea gehört zu den ärmsten Ländern der Welt, es gilt als eine der brutalsten Diktaturen, und jede Opposition ist verboten.
Der verurteilte Mann ist Anhänger der Regimekritiker. Deshalb sind Abschiebungen nach Eritrea wegen politischer Verfolgung und der Menschenrechtslage aktuell nicht möglich.
Abschiebungsverbot soll widerrufen werden
Das baden-württembergische Justizministerium hat sich nach eigenen Angaben von Mittwoch dennoch an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewandt und ein Widerrufsverfahren angeregt. Ziel sei es, das Abschiebungsverbot zu überprüfen und gegebenenfalls widerrufen zu können.
Im vergangenen September hatten bis zu 200 junge Regimegegner mit Dachlatten und Stangen gegen die Veranstaltung im Stuttgarter Römerkastell demonstriert, weil die Teilnehmer ihrer Ansicht nach dem diktatorischen Regime in Afrika nahestanden.
Sie warfen Steine und Flaschen auf Polizistinnen und Polizisten und sorgten damit bundesweit für Aufsehen und Schrecken. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden 39 Polizeibeamtinnen und -beamte verletzt, einige von ihnen schwer.
Titelfoto: Bernd Weißbrod/dpa