Mauersturz von Wertheim: Keine Einigung bei Gütetermin
Mosbach - Der Mauersturz von Wertheim beschäftigt ab Dienstag (9.30 Uhr) die Justiz.
Im Dezember 2019 war ein Teil einer denkmalgeschützten Stützmauer in der Stadt im Main-Tauber-Kreis eingestürzt.
Gegenstand des Prozesses ist die Klage einer vom Gericht nicht näher beschriebenen natürlichen Person, wahrscheinlich der Grundstückseigner, auf eine Entschädigung. Gefordert sind 150.000 Euro.
Beim Beklagten handelt es sich um ein nicht näher gekennzeichnetes Unternehmen, womöglich eine Gutachterfirma.
Das Gericht hat einen Gütetermin mit dem Ziel einer unkomplizierten Einigung angesetzt; sollte dieser erfolglos sein, gibt es einen Haupttermin im Anschluss (Az.: 1 O 166/20).
Die acht Meter hohe Mauer an einem Fußweg war vor dem Einsturz nach Regengüssen im Dezember 2019 von einem Gutachter überprüft worden.
Dieser hatte keine Gefährdung gesehen, die eine vorbeugende Absperrung notwendig gemacht hätte. Menschen wurden nicht verletzt.
Die Wertheimer Burg wurde nach Angaben der Stadt im 12. Jahrhundert errichtet und über viele Jahre ausgebaut. Sie thront über dem Stadtkern auf einem Berg - dieser grenzt mit der betroffenen Mauerbefestigung an die Altstadt.
Update, 16.18 Uhr: Keine Einigung bei Gütetermin
Das juristische Nachspiel hat ohne ein greifbares Ergebnis begonnen. Bei dem ersten Termin konnten sich der Eigentümer der Stützmauer und eine Fachfirma nicht auf einen Vergleich einigen, wie eine Sprecherin des Landgerichts mitteilte.
Die Fachfirma für Natursteinstützbauten bezweifelt nach Angaben des Gerichts, dass der Kläger tatsächlich auch der Eigentümer der Mauer ist. Das Gericht hatte am Vormittag die Standpunkte der Parteien angehört.
Nach dem Gütetermin vom Mittwoch haben beide Seiten die Gelegenheit, eine schriftliche Ausführungen der Standpunkte nachzureichen, wie es hieß. Eine Entscheidung sei nun für den 2. Juni vorgesehen. Ein Sachverständiger werde hinzugezogen.
Titelfoto: Christoph Schmidt/dpa