Ist der Sessel zu laut? Kuriose Gerichtsverhandlung ruft sogar Sachverständigen auf den Plan

Offenburg - Wie viel Lärm darf ein Möbelstück machen? Mit dieser etwas ungewöhnlichen Frage musste sich nun das Offenburger Landgericht befassen. Hierzu musste sogar eigens ein Sachverständiger herangezogen werden.

Eine denkwürdige Gerichtsverhandlung über Möbelstücke ging am Offenburger Landgericht zu Ende. (Symbolbild)
Eine denkwürdige Gerichtsverhandlung über Möbelstücke ging am Offenburger Landgericht zu Ende. (Symbolbild)  © Laura Ludiwg/dpa-tmn

Exklusive Sessel dienen für gewöhnlich der Entspannung. Doch was, wenn das investierte Geld schlecht angelegt war und die teuren Möbel nichts als Ärger machen?

Wie der "Schwarzwälder Bote" berichtet, landete genau so ein Fall nun vor dem Offenburger Landgericht. Die "Anklageschrift" liest sich auf den ersten Blick eher skurril: Die Käufer von zwei hochwertigen Relaxsesseln im Wert von immerhin fast 10.000 Euro hatten geklagt, dass ihre Luxus-Möbel, die sie bereits im April 2020 erworben hatten, eklatante Mängel aufwiesen.

Ihr erklärtes Ziel vor Gericht: eine komplette Rückerstattung des Kaufpreises. Die Käufer fühlten sich von "Kratzgeräuschen" der teuren Möbel derart gestört, dass sie bereits acht Wochen nach dem Erwerb den Kontakt zum Verkäufer suchten und ihren Unmut über die Unannehmlichkeiten äußerten.

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Das Möbelhaus soll daraufhin tatsächlich Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet haben. Diese allerdings seien nicht zur Zufriedenheit der Kläger erfolgt.

Gericht konnte keine eklatanten Mängel ausmachen

Ab wann ist ein Sessel mangelhaft? Dieser Frage ging das Offenburger Landgericht sogar mit einem Sachverständigen auf die Spur. (Symbolbild)
Ab wann ist ein Sessel mangelhaft? Dieser Frage ging das Offenburger Landgericht sogar mit einem Sachverständigen auf die Spur. (Symbolbild)  © Simone A. Mayer/dpa-tmn

Als die enttäuschten Möbel-Käufer daraufhin ihren Rücktritt vom Kaufvertrag ankündigten, ging der Streit in die nächste Runde.

Nun stellte sich das Möbelhaus quer, was eine Klage zur Folge hatte. Da der Fall etwas verzwickt schien, sah sich das Offenburger Landgericht dazu bemüßigt, einen Sachverständigen heranzuziehen.

Der zur Hilfe gezogene Experte stelle sich mit seinen Ausführungen allerdings nicht auf die Seite der Kläger, ganz im Gegenteil.

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Dieser stellte fest, dass es sich bei den monierten Kratzgeräuschen um mechanische Laute handle, die bei Sesseln dieser Qualität auftreten könnten und dem Stand der Technik entsprächen.

Der Sachverständige wies zudem auch darauf hin, dass das Geräusch nur kurz zu hören sei, eine geringe Intensität aufweise und nur bei nicht bestimmungsgemäßer Benutzung auftrete – nämlich beim Wippen in dem Sessel.

Das Landgericht folgte dem Sachverständigen in seinem Urteil und führte aus, dass die Sessel unter anderem deshalb einwandfrei seien, weil die Beeinträchtigung für die Käufer nur sehr gering sei. Die Klage wurde abgewiesen. Das Urteil des Landgerichts Offenburg ist rechtskräftig.

Titelfoto: Laura Ludiwg/dpa-tmn

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