Drogen im Wert von 1,5 Millionen geschmuggelt: Angeklagter muss lange Haftstrafe antreten

Baden-Baden - Unter anderem wegen Haschisch-Schmuggels im siebenstelligen Bereich wandert ein Mann nun für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Das Landgericht Baden-Baden hat kurzen Prozess mit einem 42-Jährigen gemacht.
Das Landgericht Baden-Baden hat kurzen Prozess mit einem 42-Jährigen gemacht.  © Uli Deck/dpa

Wegen bewaffneten Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hat das Landgericht Baden-Baden am heutigen Freitag einen Drogenkurier zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.

Der 42-Jährige habe Schulden gehabt, sagte der Vorsitzende Richter. "Der Angeklagte hat aus einer Drucksituation heraus gehandelt."

Der Anwalt, der auf drei Jahre und acht Monate plädiert hatte, sagte, sein Mandant nehme die Strafe an. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen elf Jahre und drei Monate Haft gefordert und kann Revision einlegen.

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Sie hatte dem Angeklagten vorgeworfen, im Oktober 2023 eigens für den Rauschgifthandel eine Spedition gegründet und mit dem darauf zugelassenen Lkw palettenweise Papier von Hamburg nach Spanien transportiert zu haben. Dort sei dann das auf zwei Paletten verteilte 514,5 Kilogramm schwere Haschisch mit einem Verkaufswert von rund 1,5 Millionen Euro eingeladen worden. Zudem habe der Mann rund 30 Paletten Kopierpapier und ein verbotenes Butterflymesser im Führerhaus transportiert.

Chat-Protokolle überführen Drogendealer

Jede Menge Haschisch war dem Zoll im Dezember vergangenen Jahres ins Netz gegangen.
Jede Menge Haschisch war dem Zoll im Dezember vergangenen Jahres ins Netz gegangen.  © Hauptzollamt Karlsruhe

Mitte Dezember geriet der Mann damit in eine Routinekontrolle des Zolls auf der Autobahn 5 bei Bühl. Mit Blick auf den Drogenfund teilte das Hauptzollamt Karlsruhe damals mit:

"Eine derart große Menge Rauschgift konnte bislang im Raum Baden-Baden noch niemals sichergestellt und dem illegalen Rauschgiftmarkt entzogen werden."

Der Richter sagte, der 42-Jährige habe sich von dubiosen Menschen Geld geliehen, die ihn dann zwangen, die Drogen zu schmuggeln.

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Mit Verweis auf Chat-Protokolle zu den Lkw-Fahrten sah das Gericht eine Bandenzugehörigkeit als erwiesen an.

Der Angeklagte, ein nicht vorbestrafter und alleinerziehender Familienvater, hatte sich vor Gericht geständig gezeigt und seine Tat bereut. Zugute kam ihm bei dem Urteil deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft auch das neue Cannabisgesetz, das die Droge zum Teil legalisiert.

Titelfoto: Uli Deck/dpa/Hauptzollamt Karlsruhe

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