Ermittlungen: Sturz von Rheinbrücke könnte fahrlässige Tötung gewesen sein!
Leverkusen/Köln - Nach dem tödlichen Arbeitsunfall auf der Leverkusener Rheinbrücke vom 29. August hat die Staatsanwaltschaft nun ein Update zu den Ermittlungen gegeben.
Wie die Justiz-Behörde dem Kölner Stadt Anzeiger mitteilte, wird nun nicht mehr nur wegen eines allgemeinen Tötungsverfahrens ermittelt, sondern wegen Fahrlässigkeit!
Man gehe zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr davon aus, dass der bei dem Unfall ums Leben gekommene 22-jährige Arbeiter selbst einen Fehler gemacht hat, als er in den Tod stürzte.
"Hinweise auf höhere Gewalt, wie etwa einen Herzinfarkt oder einen absichtlichen Sprung kann man ebenso ausschließen", so eine Sprecherin.
Zuletzt wurde im Zuge der laufenden Ermittlungen auch ein Gutachten an der Absturzstelle vorgenommen. Diese Untersuchungen seien bereits abgeschlossen, der endgültige Bericht liege aber noch nicht vor.
Der 22-jährige Arbeiter war bei Abrissarbeiten am 29. August 2024 von einem Gerüst, dass am alten Brückenteil befestigt war, abgestürzt und dabei tödlich verletzt worden. Zwei weitere Arbeiter wurden dabei lebensgefährlich, vier leicht verletzt.
Rheinbrücken-Baustelle nach Untersuchungen wieder freigegeben
Inzwischen ist die Rheinbrücken-Baustelle nach den Untersuchungen der Ermittler vor Ort wieder freigegeben. Die letzten Reste der alten Brücke sollen bis Anfang des kommenden Jahres abgerissen sein.
Danach wird der zweite Brückenabschnitt gebaut. Der Erste ist bereits seit mehreren Wochen im Betrieb. Die Leverkusener Rheinbrücke ist eine der wichtigsten Autobahnverkehrsverbindungen in der Region.
Wegen ihres maroden Zustands muss das ursprüngliche Bauwerk von 1965 komplett abgerissen und neu gebaut werden.
Titelfoto: Federico Gambarini/dpa