Erlitt pflegebedürftige Mutter ein Martyrium vor ihrem Tod? Ehepaar angeklagt

Berlin - Sie sollen die pflegebedürftige und bettlägerige Mutter derart vernachlässigt haben, dass diese aufgrund der Verwahrlosung starb.

Nach den Ermittlungen muss die pflegebedürftige 62-Jährige vor ihrem Tod ein Martyrium erlebt haben. (Symbolbild)
Nach den Ermittlungen muss die pflegebedürftige 62-Jährige vor ihrem Tod ein Martyrium erlebt haben. (Symbolbild)  © Sina Schuldt/dpa

Die Staatsanwaltschaft hat das Paar wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen mit Todesfolge angeklagt, wie ein Behördensprecher am Mittwoch mitteilte.

Die Eheleute wurden demnach bereits im Januar verhaftet. Der 42-Jährige befindet sich laut Staatsanwaltschaft bis heute in Untersuchungshaft. Die 37 Jahre alte Frau kam nach etwa zwei Wochen wieder auf freien Fuß, vermutlich wegen des gemeinsamen Kindes.

Nach den Ermittlungen muss die pflegebedürftige 62-Jährige vor ihrem Tod ein Martyrium erlebt haben. Von einem Arzt soll die Frau zuletzt im Juni 2022 untersucht worden sein.

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Spätestens ab November 2023 soll das Paar die an Multipler Sklerose erkrankte Frau vollkommen vernachlässigt haben.

So soll sie nur noch mit Wasser aus einem Kanister versorgt und in einem verdreckten, mit Insekten befallenen Zimmer gelegen haben. Die Frau habe sich dadurch "wundgelegen", so die Anklage. Einige der Wunden sollen demnach bereits mit Maden befallen gewesen sein. Letztlich soll die Frau, die sich nur noch durch Nicken und Kopfschütteln verständigen konnte, unter anderem eine Blutvergiftung, ein akutes Nierenversagen und multiple Thrombosen erlitten haben.

Am 16. Dezember 2023 soll das Ehepaar dann einen Rettungswagen verständigt haben. Laut Anklage starb die Frau aber zehn Tage später. Infolge einer Obduktion ihrer Leiche und weiteren Ermittlungen wurde das Paar schließlich verhaftet. Laut Staatsanwaltschaft bestreiten die Beschuldigten die Vorwürfe.

Titelfoto: Sina Schuldt/dpa

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