Gefälschte Dokumente ans Militärhistorische Museum verkauft: 53-Jährigem droht diese Strafe

Dresden - Das Militärhistorische Museum ist offenbar einem dreisten Betrüger auf den Leim gegangen, haben Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben. Nun wurde Strafbefehl beantragt.

Dem Militärhistorischen Museum in Dresden wurde die Echtheit von historischen Dokumenten vorgegaukelt.
Dem Militärhistorischen Museum in Dresden wurde die Echtheit von historischen Dokumenten vorgegaukelt.  © Norbert Neumann

Konkret werden dem 53-jährigen Deutschen Verdacht des Betruges und der Urkundenfälschung vorgeworfen.

Der 53-Jährige soll dem Museum Ende 2016 historische Gegenstände aus der NS-Zeit veräußert und übergeben haben, die Vorgänge aus der Epoche des Nationalsozialismus' dokumentierten.

Es handelt sich um vermeintliche:

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  • Schreiben des Generalarztes des Heeres, Prof. Dr. Ferdinand Sauerbruch, an Prof. Dr. Schultze, datiert auf den 26.7.1940
  • Schreiben von Hermann Göring an Oberst Conrath, datiert auf den 6.1.1942
  • Schreiben des Hermann Göring an Oberst Conrath, datiert auf den 29.1.1942
  • Schreiben des Forschungsamts des Reichsluftfahrtministeriums, Abteilung V, an Hermann Göring, datiert auf den 8.4.1943

Allerdings handelte es sich um Fälschungen, die laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom heutigen Freitag entweder von ihm selbst oder einem unbekannten Dritten hergestellt wurden.

Staatsanwaltschaft beschlagnahmt historische Schreibmaschinen

Am Amtsgericht Dresden wird über das Strafmaß für den 53-jährigen Deutschen entschieden. (Archivbild)
Am Amtsgericht Dresden wird über das Strafmaß für den 53-jährigen Deutschen entschieden. (Archivbild)  © dpa/Arno Burgi

Zwar behauptet der Deutsche, dass er die Dokumente in gutem Glauben von einer anderen - inzwischen verstorbenen - Person erhalten habe. Die Justiz ist jedoch der Ansicht, dass er wahrheitswidrig falsche Tatsachen vorgaukelte, um an den Kaufpreis von 6900 Euro zu gelangen.

Die Staatsanwaltschaft hat vier historische Schreibmaschinen eingezogen, die beim Beschuldigten gefunden wurden. Gegen den nicht vorbestraften Mann wurde beantragt, eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 60 Euro zu verhängen. Darüber entscheidet das Amtsgericht.

Womöglich fand bereits 2015 ein Betrug statt, als die Person dem Dresdner Museum mehrere Dokumente verkaufte, darunter ein Schreiben von Claus Grad Schenk von Stauffenberg an den Generalstab des Heeres.

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Diese Vorwürfe sind jedoch bereits Ende 2020 verjährt.

Titelfoto: Norbert Neumann

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