Wegen Clankriminalität: CDU will Strafmündigkeit auf 12 Jahre senken
Berlin - Die Berliner CDU will den Kampf gegen Organisierte Kriminalität verstärken. Dafür hat der Landesvorstand der Partei bei einer Klausurtagung in Dresden am Samstag ein Papier mit acht Maßnahmen beschlossen, wie ein Sprecher mitteilte. Dabei nimmt die CDU Clans in den Fokus.
Organisierte Kriminalität stelle sich häufig in Form von Clankriminalität dar, heißt es in dem Papier. Häufig seien es kriminelle Clan-Mitglieder, die Straftaten wie Raub, Drogenhandel, Schutzgelderpressungen oder Sozialleistungsbetrug begingen, so die Partei.
Für eine effektive Bekämpfung solcher Vorgänge will die CDU unter anderem die Zusammenarbeit mit den Bezirken verstärken, um schneller Informationen austauschen und Maßnahmen umsetzen zu können.
Jobcenter sollen nach dem Willen der Partei in die Lage versetzt werden, einen Sozialleistungsmissbrauch systematisch zu verhindern.
Jugendämter sollen Familien eng begleiten, bei denen die Gefahr bestehe, dass das Kindeswohl gefährdet sei. Es sei zu prüfen, ob sie gesetzlich in die Lage versetzt werden könnten, "Kinder aus nachweislich kriminellen Großfamilienstrukturen in Obhut zu nehmen".
CDU will notfalls "nachweislich kriminellen" Clan-Familien die Kinder wegnehmen
Zudem spricht sich die Partei dafür aus, das Alter für die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre herunterzusetzen. Die CDU verspricht sich davon "frühzeitig erzieherisch auf kriminelle Kinder einwirken zu können". Erreicht werden soll die Gesetzesänderung durch eine Bundesratsinitiative.
Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert. Die CDU verweist in dem Papier jedoch auf Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden.
Nach Einschätzung des Berliner Verfassungsschutzes geben Verbindungen von kriminellen Mitgliedern arabischstämmiger Clans zu Islamisten Anlass zur Sorge. Demnach gibt es "punktuelle Verbindungen" zwischen der salafistischen und der kriminellen Clanszene.
Nach Auffassung des Bundesinnenministeriums ist für Clankriminalität kennzeichnend "ein hoher Abschottungsgrad durch die von ethnischer Zugehörigkeit geprägten Familienstrukturen, ein hohes Mobilisierungs- und Aggressivitätspotenzial sowie eine praktizierte Paralleljustiz, die den staatlichen Strafverfolgungsanspruch negiert und den Rechtsstaat in Frage stellt".
Titelfoto: Paul Zinken/dpa