Abgeschobener Clan-Gangster illegal wieder in Berlin: Senat will schnell handeln

Berlin - Der illegal nach Berlin zurückgekehrte Clan-Straftäter Khalil El-Zein (35) soll nach dem Willen von Innensenatorin Iris Spranger (63, SPD) trotz eines Asylantrags schnell wieder abgeschoben werden.

Geht es nach dem Senat, soll El-Zein schon bald wieder den Rückflug antreten. (Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa

Ziel sei es, den "Mehrfach- und Intensivtäter" so schnell wie möglich wieder "zurückzuführen", sagte Spranger im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.

Alle strafrechtlichen Sanktionsmaßnahmen müssten vollständig ausgeschöpft werden.

"Um das nochmal klar zu sagen: Wir schieben diese Person auch in den Libanon wieder ab. Wir prüfen selbstverständlich natürlich auch die Abschiebehaft. Und das ist eine entsprechende Sanktionierung, die er sehr genau weiß", betonte Spranger.

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Der Mann aus einem bekannten arabischstämmigen Clan, zu dem in Berlin und Nordrhein-Westfalen Hunderte Menschen gehören, wurde in Berlin verurteilt und in den Libanon abgeschoben.

Er sei nach den vorliegenden Informationen im Oktober mithilfe eines Schleusers über Syrien und die Türkei und dann über die bulgarische Grenze in die EU und danach weiter nach Deutschland gereist, sagte Spranger.

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Experten sprechen von eindeutiger Rechtslage

Innensenatorin Iris Spranger (63, SPD) will hart durchgreifen.

Der Mann sei in keinem anderen EU-Land registriert worden, das hätte eine dortige Zuständigkeit für seinen Asylantrag bedeutet.

Man gehe von einer unerlaubten Einreise trotz bestehender Einreisesperre aus, so die Senatorin weiter.

Der Leiter des Berliner Einwanderungsamtes, Engelhard Mazanke, sagte, die Gesetze und Maßnahmen seien eigentlich klar. Bei einem Wiedereinreise-Verbot und offensichtlich unbegründeten Asylanträgen könnten die Menschen an jeder Außengrenze des sogenannten Schengenraums abgewiesen werden.

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Wenn jemand mit hochprofessionellen Schleusern einreise, "ist dieser Missbrauch, wie hier offensichtlich geschehen, nicht auszuschließen".

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