Vorsicht, Abzocke! Polizei warnt vor Strom-Betrugsmasche
Lübeck - Schamlos nutzen Kriminelle die aktuelle Verunsicherung weiter Bevölkerungsteile durch die Energiekrise aus. Darauf weist jetzt die Polizei Lübeck hin.
Die Betrugsmasche sei bundesweit zu beobachten, heißt es in einer Mitteilung. Dabei melden sich die Abzocker per Telefon und geben sich als Mitarbeiter eines örtlichen Stromversorgers aus.
Sie fragen Zählernummer und den aktuellen Stand ab. Ziel sei es nach Polizeiangaben, den Angerufenen so einen neuen Stromvertrag zu deutlich höheren Preisen unterzujubeln.
Erst am Dienstagvormittag sei es zu so einem Betrugsversuch in Lübeck gekommen. Am Festnetzanschluss einer 50-Jährigen meldete sich ein angeblicher Mitarbeiter eines regionalen Energieversorgers und fragte die Zählerdaten ab.
Außerdem sagte er, dass der Frau die zum 1. Juli weggefallene EEG-Umlage ausgezahlt werden soll.
Frau reagierte auf telefonischen Betrugsversuch genau richtig
In dem Moment wurde sie stutzig, denn erst vor Kurzem hatte die Frau von ihrem Stromversorger deswegen eine schriftliche Anpassung bekommen. Abgesehen davon, wird die EEG-Umlage nicht an Verbraucher ausgezahlt – im Gegensatz zur einmaligen Energiepreispauschale von 300 Euro, die Angestellte im September mit ihrem Lohn erhalten haben.
Die 50-Jährige legte auf und rief später bei ihrem Energieversorger an. Der bestätigte ihr, dass es sich um einen Betrugsversuch gehandelt habe, weswegen sie die Polizei informierte.
Den Ermittlern zufolge ist meist nicht bekannt, wie die Abzocker an die Telefonnummern gelangen, im aktuellen Fall war es wohl ein Eintrag im Telefonbuch.
Die Anrufe beschränken sich im Gegensatz zum Enkeltrick nicht auf Senioren, sondern betreffen unterschiedliche Altersgruppen.
Diese Tricks sollen die Telefon-Abzocke verhindern
Um die Betrugsmasche zu stoppen, gibt die Polizei diese Tipps:
- Gebt niemals Zählernummer und -stand am Telefon durch! Das könnte als mündlicher Vertrag gelten und schlimmstenfalls zum Wechsel des Stromanbieters führen.
- Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung kann ein am Telefon geschlossener Vertrag widerrufen werden. Das solltet Ihr am besten schriftlich per Einschreiben machen.
- Verlangt vom Anrufer, dass er Euch per Post ein Formular zum Eintragen des Zählerstands schickt.
- Legt auf, wenn der Anrufer unter einem Vorwand weitere Informationen abfragt.
- Gebt niemals Kontodaten raus, wenn Ihr den Anrufer nicht kennt.
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