"Zahlungsbefehl": Verbraucherschützer warnen vor Abzocke mit Lotto-Inkasso
Leipzig - Mit Drohschreiben versuchen Betrüger derzeit, von arglosen Sachsen Gelder aus vermeintlichen Lotto-Verträgen abzupressen. Die Verbraucherzentrale (VZS) warnt vor einem "Inkasso-Anwalt".
Und wieder hat es die Vogtländer zuerst getroffen: Nach dem Schock-Betrug mit vermeintlichen Kinderporno-Vorwürfen von Europol flattern Verbrauchern zwischen Adorf und Zwota derzeit Inkasso-Schreiben eines Rechtsanwalts Frank Schmidt ins Haus.
Der vermeintliche Advokat macht darin Forderungen im Gesamtumfang von 487,60 Euro geltend, die aus Lottoverträgen stammen sollen.
Auf der zweiten Seite des Drohschreibens sei sogar von einem "Zahlungsbefehl" die Rede, berichtet VZS-Referentin Heike Teubner (56). Und kann sogleich beruhigen: "Weder ist dieses Inkassobüro Mitglied beim Bundesverband der Inkassounternehmen, noch droht eine Vollstreckung oder Ähnliches", stellt die Verbraucherschützerin klar.
Selbst ein Rechtsanwalt sei unter der angegebenen Adresse nicht zu finden. Alles ein Fake! Betroffene sollten einen kühlen Kopf bewahren und keine Zahlungen aus Angst leisten, so Teubner.
Da die Betrugs-Schreiben im Vogtland keine Einzelfälle sind, meldet sich nun auch die Sächsische Lotto GmbH zu Wort: "Von uns kommen niemals Inkasso-Schreiben", stellt Sachsenlotto-Sprecherin Kerstin Waschke (56) klar und empfiehlt Betroffenen, Strafanzeige zu erstatten.
Titelfoto: David Rötzschke