Lottogewinn wird zur fiesen Abzocke: Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche

Würzburg - Die Polizei warnt vor einer Betrugsmasche, bei der die Opfer mit einem vermeintlichen Lottogewinn in die Falle gelockt werden.

Für den angeblichen hohen Lottogewinn sollte der Mann erst einmal Gebühren und Steuern entrichten. (Symbolbild)
Für den angeblichen hohen Lottogewinn sollte der Mann erst einmal Gebühren und Steuern entrichten. (Symbolbild)  © Bernd Weißbrod/dpa

Ein Polizeisprecher schilderte in diesem Zusammenhang den aktuellen Fall eines Mannes aus dem Landkreis Würzburg.

Dieser hatte Anfang August einen Anruf auf dem Handy erhalten. Die freudige Nachricht: Er habe im Lotto 177.000 Euro gewonnen!

Allerdings müsse er zunächst fällige Steuern und Gebühren entrichten, um den Gewinn ausgezahlt zu bekommen.

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In den folgenden Tagen habe der Mann dann täglich weitere Anrufe erhalten, die ihn drängten, den Betrag zu überweisen.

Um zusätzlichen Druck aufzubauen, habe sich laut dem Polizeisprecher schließlich auch noch ein angeblicher Staatsanwalt gemeldet. Dieser drohte dem Mann mit einem Haftbefehl, sollte er die Steuern und Gebühren nicht bezahlen.

Als der "Staatsanwalt" drohte, gab das Opfer dem Druck nach

Als sich nach den Zahlungen niemand mehr bei ihm gemeldet hatte, erstattete der Mann schließlich Anzeige. (Symbolbild)
Als sich nach den Zahlungen niemand mehr bei ihm gemeldet hatte, erstattete der Mann schließlich Anzeige. (Symbolbild)  © 123rf/Thomas Feht

Nun habe das Betrugsopfer nachgegeben und über verschiedene Wege mehrere Zahlungen im Gesamtwert von mehr als 30.000 Euro getätigt.

Als sich im Anschluss niemand mehr bei ihm wegen des Lottogewinns gemeldet habe, kamen dem Mann Zweifel und er informierte schließlich am vergangenen Dienstag (27. August) die Polizei und erstattete Anzeige.

Wie der Polizeisprecher nun weiter sagte, sind im vergangenen Jahr 113 Fälle ähnlicher Betrugsdelikte alleine in Unterfranken angezeigt worden.

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Bei dieser Masche werden den Opfern immer hohe Gewinne versprochen, für die sie aber im Vorfeld Gebühren oder andere Zahlungen entrichten oder kostenpflichtige Telefonnummern anrufen müssen.

Titelfoto: Bernd Weißbrod/dpa

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