Es wird mit Gefängnis gedroht! Behörden warnen vor fieser Betrugsmasche
Hamburg - Das Amtsgericht Hamburg warnt vor einer fiesen Betrugsmasche, die vermutlich Empfänger im gesamten Bundesgebiet betrifft. Dabei geht es um vermeintliche Pfändungsbeschlüsse, die per E-Mail und per Post verschickt wurden.
Darin werden die Empfänger zur Bezahlung angeblicher Schulden aufgefordert. Ihnen wird außerdem mit einer sonst anstehenden Gefängnisstrafe gedroht.
Auffällig: Alle Fälschungen tragen nicht nur das Hamburgische Landeswappen, sondern auch den Namen einer fiktiven Obergerichtsvollzieherin aus Hamburg, Andrea Steinwerk aus der "Abteilung Gerichtliche Mahnbescheide".
Die erste Seite ist mit dem Titel "Pfändungsbeschluss" überschrieben und trägt dazu fiktive Aktenzeichen. Die offene Forderung ist in Höhe von 470 Euro ausgeschrieben. "Bei Nichterbringung der Leistungen (...) wird nun (...) die Ersatzfreiheitsstrafe zu 5 Tagen Freiheitsstrafe zu einem Tagessatz von je 94,00 EUR bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt. Sie bekommen die Chance diesen Betrag bis zum 16.08.2022 zu zahlen", heißt es außerdem.
Dem Schreiben liegt zudem eine "Pfändungsurkunde" im Namen eines ebenfalls fiktiven Obergerichtsvollziehers, Jürgen Klein, bei. Ein beiliegender Überweisungsträger weist auf ein Zahlungskonto in Griechenland hin.
Zahlreiche Empfänger hätten sich bereits beim Amtsgericht Hamburg gemeldet. Demnach scheinen die Schreiben deutschlandweit und bereits seit Mitte August verschickt worden zu sein.
Diese Hinweise lassen den Betrug erkennen
Die Betrugsmasche erinnert an einen ähnlichen Fall, vor dem das Gericht bereits Anfang des Jahres gewarnt hatte. Auch damals waren massenhaft gefälschte Gerichtsbeschlüsse und Zahlungsbefehle verschickt worden.
Die Behörden weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Gerichtsvollzieher derartige Pfändungsbeschlüsse oder -urkunden gar nicht ausstellen.
Außerdem sind alle Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher der Hamburger Amtsgerichte in der elektronischen Gerichtsvollzieherauskunft namentlich verzeichnet.
Rechnungen über tatsächliche Gerichtskosten werden außerdem von der Justizkasse Hamburg ausgestellt, die dort angegebene IBAN enthält den Ländercode für Deutschland (DE).
Titelfoto: Amtsgericht Hamburg, Axel Heimken/dpa