Besuch hinter Gittern: Eine Karte ist im Knast nicht tabu und Berührungen erlaubt
Berlin - Eingesperrt und vom Leben außerhalb der eigenen Zelle isoliert. Damit Inhaftierte nicht den Anschluss verpassen, ist ihnen gelegentlicher Besuch gestattet. Wie dieser hinter Gittern abläuft, zeigt die JVA Berlin in einem Video auf Instagram.

Mindestens zweimal im Monat darf jeder, der in Haft sitzt, Besuch empfangen. Dazu muss er zunächst einen Besuchstermin bei seiner Gruppenbetreuung beantragen, erklärt die Justizvollzugsanstalt (JVA) in ihrem Post.
In dem Video betritt Sozialarbeiterin Vera den Besuchseingang pünktlich zum Termin mit ihrem gültigen Personalausweis und wird als Besucherin protokolliert.
Ihren Rucksack hat sie zuvor in einem abschließbaren Fach verstaut. Nach einer Sicherheitskontrolle, die an eine Abfertigung wie am Flughafen erinnert, gelangt die Sozialarbeiterin ins Sprechzentrum.
An dieser Station hat sie (so wie jeder andere Besuchende) die Möglichkeit, eine Guthabenkarte in Höhe von 20 Euro aufzuladen. Diese Karte darf Vera dem Inhaftierten geben, der diese dann für die Snack-Automaten im Knast nutzen kann. Alle anderen Gegenstände mitzubringen, ist tabu.
Maximal eine Stunde haben der Inhaftierte und Vera für ihren gemeinsamen Besuch Zeit. Auch Berührungen sind unter den wachsamen Augen des allgemeinen Justizvollzugsdienstes erlaubt. Überwiegend wird der Sprechraum während der Zeit auch noch von anderen Inhaftierten und deren Besuch genutzt.
Titelfoto: Screenshot/Instagram/justizvollzugberlin (Bildmontage)