Beamtin soll Sex mit Häftling gehabt haben: Sachsen-Anhalt will Gefängnispersonal genauer prüfen
Magdeburg - Nach mehreren Problemen mit Gefängnismitarbeiterinnen will Sachsen-Anhalt neues Personal vor der Einstellung eingehender prüfen.
Seit dem Einstellungsjahr 2021 müssten Bewerber für den Justizvollzug bei einer detaillierten Erhebung vollumfänglich Auskunft zu Kontakten und Beziehungen zu Gefangenen, Entlassenen, deren Angehörigen und Freunden geben, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums in Magdeburg. "Bei vorsätzlich falschen Angaben kann die Ernennung zurückgenommen werden."
Zudem werde seit Oktober 2021 bei allen angehenden Anwärterinnen und Anwärtern für den Allgemeinen Justizvollzugsdienst eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt.
Über die Verschärfung und neu bekannt gewordene Fälle hatte die Mitteldeutsche Zeitung berichtet.
So sei eine Beamtin bereits im vergangenen Jahr vorläufig des Dienstes enthoben worden, weil sie ein sexuelles Verhältnis zu einem Strafgefangenen in Burg unterhalten haben soll, berichtet die Zeitung.
"Entsprechendes Disziplinarverfahren läuft mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst"
"Das entsprechende Disziplinarverfahren läuft aktuell mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst", erklärte der Ministeriumssprecher.
Wie die Zeitung weiter berichtete, stufte die Justiz auch eine Personalie von 2020 als problematisch ein. Eine Anwärterin für den Strafvollzug hatte verschwiegen, dass ihr Vater 2009 bis 2013 im Gefängnis Burg einsaß. Das Ministerium zog dienstrechtliche Konsequenzen und versetzte die Frau in eine andere Dienststelle.
Erst vor rund zwei Wochen war bekannt geworden, dass eine Auszubildende des Justizvollzugsdienstes suspendiert wurde, weil sie unter anderem im Internet Inhalte mit Bezug zur rechten Szene gepostet haben soll.
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