19-Jähriger vergewaltigt 15-Jährige - und wird freigesprochen!
Kulm (Schweiz) - Ein Gerichtsurteil erschüttert derzeit die Schweiz: Ein 19-Jähriger soll die beste Freundin (15) seiner Partnerin vergewaltigt haben. Nun wurde der Mann vom Bezirksgericht Kulm freigesprochen - der Grund hat es in sich.
Der Fall habe sich bereits in einer Nacht im Oktober 2019 ereignet, wie Schweizer Medien, unter anderem die Aargauer Zeitung, berichten.
Bei einer Feier übernachteten damals mehrere Jugendliche in der Wohnung der Partnerin des Beschuldigten, darunter auch ihre beste Freundin und der Angeklagte. Am Ende des feuchtfröhlichen Abends sollen sich die drei ins gleiche Bett gelegt haben und dort eingeschlafen sein.
Mitten in der Nacht habe die beste Freundin gespürt, wie der 19-Jährige ihre Brüste berührt haben soll. Obwohl sie ihm mehrfach zu verstehen gegeben habe, er solle die unsittlichen Berührungen unterlassen, sei dieser noch einen Schritt weitergegangen.
Dabei soll der junge Mann ihr zwischen die Beine gefasst und mit seinen Fingern in sie eingedrungen sein. Danach habe er sie mehrfach vergewaltigt, heißt es weiter. Weil das Opfer wie "erstarrt" gewesen war, habe es zum Tatzeitpunkt nicht schreien können.
Angeklagter streitet Tat vehement ab
Während der Polizeibefragung stritt der Beschuldigte die Tat vehement ab. Nach seinen Aussagen soll er nur einmal mitten in der Nacht aufgestanden sein, sich danach aber gleich wieder hingelegt haben. Sogar einem DNA-Test willigte der damals 19-Jährige zu.
Doch dieser konnte eindeutig Sperma nachweisen. Gegen den Mann wurde nun Anklage wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Handlungen an einer Minderjährigen erhoben.
Der Verteidiger plädierte jedoch auf unschuldig, da der Beschuldigte an Parasomnien leide. Das Gericht forderte ein Gutachten von einem Psychiater an, der tatsächlich bescheinigte, dass der 19-Jährige ein Schlafwandler sei.
Auch während des Schlafes sei es möglich, dass jemand Sex haben kann. Manipulative Tendenzen seien bei dem Angeklagten nicht nachgewiesen worden.
Opfer muss offenbar auch Gerichtskosten zahlen
Aus diesem Grund wurde der junge Schweizer freigesprochen. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass das Urteil nicht als "Freifahrtschein" für sexuelle Übergriffe zu verstehen sei.
Wie "Argovia Today" berichtet, hat die 15-Jährige nicht nur den Prozess verloren, sondern muss nun offenbar auch die Gerichtskosten zahlen.
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