Stiller Feiertag? Hamburg lockert Karfreitags-Tanzverbot
Hamburg - Der rot-grüne Hamburger Senat hat das sogenannte Karfreitags-Tanzverbot gelockert.
Künftig gelte das Verbot für "musikalische Darbietungen jeder Art in Gaststätten" sowie "der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen" nur noch von 5 Uhr am Karfreitagmorgen bis Mitternacht, teilte der Sprecher des Senats, Marcel Schweitzer, am Dienstag im Rathaus mit.
Bisher musste am Karfreitag schon ab 2 Uhr Stille herrschen - bis 2 Uhr am folgenden Samstag.
Die Änderung der Feiertagsschutzverordnung sei in Abstimmung mit der evangelischen Kirche erfolgt. "Der Schutz des Karfreitags als stiller Feiertag bleibt mit dieser Regelung gewahrt", sagte Schweitzer.
Die neue Regelung, die auch für alle sportlichen Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik gilt, trete am 23. März in Kraft und werde damit schon am kommenden Karfreitag greifen.
Antrag auf Anpassung des Tanzverbots scheiterte zunächst
Eine Anpassung des Tanzverbots am Karfreitag wird seit Jahren von den Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft gefordert.
Zuletzt waren sie mit einem Antrag, die Feiertagsschutzverordnung von 1957 zu überarbeiten und im Sinne einer offenen und diversen Gesellschaft auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen, im April vergangenen Jahres gescheitert.
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