Bürgerschaft stimmt über neues Klimaschutzgesetz ab: Kritik und Ruf nach Änderungen
Hamburg - Die Hamburgische Bürgerschaft wird am Mittwoch (ab 13.30 Uhr) über die vom rot-grünen Senat vorgelegte Novelle des Klimaschutzgesetzes und die zweite Fortschreibung des Klimaplans entscheiden.
Darin ist beschrieben, wie Hamburg den CO2-Ausstoß bis 2030 um 70 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 senken und bis 2045 CO2-neutral werden will.
Unter anderem soll bereits ab kommendem Jahr auch bei Bestandsbauten im Falle von Dachsanierungen die Installation von Solarpaneelen verpflichtend werden. Ab 2027 soll sowohl für Neu- als auch Bestandsbauten eine Solargründachpflicht bestehen.
Vor der Abstimmung wird sich die Bürgerschaft in der Aktuellen Stunde mit dem Thema befassen. "Wirksamer und gerechter Klimaschutz: Rot-Grün ebnet den Weg für ein klimaneutrales Hamburg, das auch in Zukunft lebenswert ist", so der Titel der von SPD und Grünen angemeldeten Debatte.
Umweltverbände und Klimaaktivisten halten die Maßnahmen für nicht ausreichend. Und auch von der Opposition kommt Kritik und der Ruf nach Änderungen und Konkretisierungen - insbesondere was die finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger betrifft.
Als zweites Thema für die Aktuelle Stunde hat die CDU das Urteil des Bundesverfassungsgerichts angemeldet, mit dem die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2021 für nichtig erklärt worden war.
"Ampel-Klatsche vor dem Verfassungsgericht - welche Auswirkungen hat schlechtes Regieren auf Hamburg?", will die CDU wissen.
Titelfoto: Marcus Brandt/dpa