Plagiat? SEK muss wohl Sturmgewehre abgeben
Hamburg - Steht das SEK bald mit leeren Händen da? 100 Sturmgewehre, die nach den Terroranschlägen von Paris 2015 angeschafft wurden, müssen wohl zurückgegeben werden - sie sind mutmaßlich gefälscht.
Unter Ex-Innensenator Ronald Schill (64, damals Partei Rechtsstaatliche Offensive) bekamen die Beamten in Hamburg einst blaue Uniformen, während ihre Kollegen und Kolleginnen in Deutschland noch in Jägergrün, Zitronengelb und Erdbraun auf Verbrecherjagd gingen.
Nachdem am 13. November 2015 islamistische Terroristen im Pariser Livemusikclub Bataclan unter Einsatz von Schnellfeuerwaffen 130 Konzertbesucher töteten und mehr als 600 verletzten, schafften auch die Hamburger Ordnungshüter halbautomatische Maschinengewehre an.
100 Stück des Models CR223 des Thüringer Herstellers Haenel wurden gekauft. Jetzt müssen sie wohl zurückgegeben werden - denn bei den Waffen handelt es sich offenbar um ein Plagiat.
Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, hat der Hersteller Haenel einen ersten Prozess diesbezüglich bereits verloren.
Neue Maschinenpistolen sollten "Waffengleichheit" herstellen - jetzt gibt es Plagiatsvorwürfe
Hintergrund der Anschaffung der Waffen sei es gewesen, so die Zeitung, "Waffengleichheit" zwischen beispielsweise Terroristen und Ordnungshüter herzustellen. Oder anders ausgedrückt: Die Beamten sollten ihren schwer bewaffneten Gegenüber schlicht etwas entgegenzusetzen haben.
So hat das Modell CR233 etwa eine Kampfentfernung von 300 Metern und ist deutlich duchschlagkräftiger als die Maschinenpistolen, die Streifenwagenbesatzungen mit sich führen.
Doch ist das Gewehr auch wirklich ein Produkt der Haenel-Entwicklungsabteilung? Die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf zweifeln an der Darstellung des Waffenherstellers. Geklagt hatte der Konkurrent Heckler & Koch, der Vorwurf lautete auf Verletzung von Patentrechten - und das Unternehmen aus Baden-Württemberg, das weltweit zu den fünftgrößten Herstellern von Pistolen und Gewehren gehört, bekam Recht.
In Hamburg weiß man von dem Urteilsspruch. Eine Revision ist laut Abendblatt nicht möglich, Haenel könnte höchstens noch vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe ziehen. "Wir müssen uns jetzt erst einmal genau informieren und dann die entsprechenden Schlüsse daraus ziehen", heißt es aus dem Polizeipräsidium. Klar ist: Wenn das Urteil endgültig rechtskräftig ist, wird sich die Hamburger Polizei nach neuen Sturmgewehren umsehen müssen.
Titelfoto: Christian Charisius/dpa