Warburg Bank mit rund 100 Millionen Euro Steuer-Nachforderungen konfrontiert

Hamburg - Die in den Cum-Ex-Skandal verwickelte Hamburger Warburg Bank ist mit weiteren Steuernachforderungen in Höhe von fast 100 Millionen Euro konfrontiert. Diesmal geht es jedoch nicht um Cum-Ex-, sondern um sogenannte Cum-Cum-Geschäfte.

Die Warburg Bank bestätigte einen "Spiegel"-Bericht, wonach der Hamburger Fiskus von der Privatbank 98,6 Millionen Euro fordert.
Die Warburg Bank bestätigte einen "Spiegel"-Bericht, wonach der Hamburger Fiskus von der Privatbank 98,6 Millionen Euro fordert.  © Axel Heimken/dpa

Dabei wurden von ausländischen Anlegern gehaltene Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Anteilseigner übertragen, etwa Banken. Diese konnten sich dann die Kapitalertragssteuer anrechnen beziehungsweise erstatten lassen. Danach wurden die Aktien samt Dividende zurückgereicht.

Experten gehen davon aus, dass der Steuerschaden durch diese Geschäfte noch höher ist als bei den Cum-Ex-Deals, die mit zehn Milliarden Euro taxiert werden.

Die Warburg Bank bestätigte einen "Spiegel"-Bericht, wonach der Hamburger Fiskus von der Privatbank 98,6 Millionen Euro fordert.

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"Es ist (...) korrekt, dass es diese Steuernachforderung gibt, siehe auch unseren Jahresabschluss 2021 im Bundesanzeiger", sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Gegen den Nachforderungsbescheid für die Jahre 2011 bis 2014 sei jedoch Einspruch eingelegt und der Bescheid damit außer Vollzug gesetzt.

"Wir gehen derzeit nicht von weiteren signifikanten Belastungen für die Warburg Bank im Zusammenhang mit sogenannten Cum/Cum-Transaktionen aus", sagte die Sprecherin. Die Warburg Bank und die Warburg Invest hätten keine steuerlichen Vorteile durch die Geschäfte gehabt. Die Bank habe nur als Verwahrstelle gedient.

"Die steuerlichen Vorteile kamen vielmehr den Inhabern der Aktien bzw. Anlegern der Sondervermögen zugute", betonte die Sprecherin.

Finanzbehörden bearbeiten derzeit mehr als 170 Cum-Cum-Fälle

Andreas Dressel (48, SPD): "Die Tatsache, dass wir bei der Rückforderungsquote im Ländervergleich auf Platz 2 liegen, zeigt, dass Hamburg hier kein Vollzugsdefizit hat."
Andreas Dressel (48, SPD): "Die Tatsache, dass wir bei der Rückforderungsquote im Ländervergleich auf Platz 2 liegen, zeigt, dass Hamburg hier kein Vollzugsdefizit hat."  © Jonas Walzberg/dpa

Die Hamburger Finanzbehörde wollte sich nicht zum konkreten Fall äußern und verwies auf das Steuergeheimnis. Finanzsenator Andreas Dressel (48, SPD) sagte aber der dpa: "Wir verfolgen Cum-Cum-Gestaltungen konsequent und fordern zurück, sobald wir rechtlich die Chance dazu haben."

Nach dpa vorliegenden Zahlen bearbeiten die Finanzbehörden der Länder bundesweit derzeit mehr als 170 Cum-Cum-Fälle mit einem Steuerschaden von mehr als fünf Milliarden Euro. Bislang zurückverlangt worden seien davon etwa 275 Millionen Euro.

Dressel betonte: "Die Tatsache, dass wir bei der Rückforderungsquote im Ländervergleich auf Platz 2 liegen, zeigt, dass Hamburg hier kein Vollzugsdefizit hat."

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Genau das wurde den Hamburger Behörden im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank vorgeworfen.

Unter anderem der damalige Hamburger Bürgermeister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (64, SPD) soll nach Treffen mit den Bankern Max Warburg (75) und Christian Olearius (81) möglicherweise politisch Einfluss genommen haben, so dass das Finanzamt zunächst von Rückforderungen in Millionenhöhe Abstand genommen hatte.

Untersuchungsausschuss versucht den Anschuldigungen auf den Grund zu gehen

Olaf Scholz (64, SPD) weist jegliche Einflussnahme zurück.
Olaf Scholz (64, SPD) weist jegliche Einflussnahme zurück.  © Kay Nietfeld/dpa

Ein Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft versucht seit mehr als zweieinhalb Jahren, den Anschuldigungen auf den Grund zu gehen.

Scholz weist jegliche Einflussnahme zurück.

In Berlin streiten sich Union und SPD um einen weiteren Untersuchungsausschuss im Bundestag.

Die Warburg Bank selbst musste schließlich aufgrund eines Gerichtsbeschlusses insgesamt mehr als 176 Millionen Euro zu Unrecht erstatteter Steuern zurückzahlen, versucht aber weiter auf juristischem Weg, gegen die geänderten Steuerbescheide vorzugehen.

Titelfoto: Axel Heimken/dpa

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