Volksinitiative will Gendersprache in Hamburg stoppen
Hamburg - Gegner der Gendersprache schauen derzeit genau nach Hamburg. Hier formiert sich Widerstand dagegen im Rahmen einer Volksinitiative.
Ob Binnen-I oder Sternchen – damit soll zumindest in der öffentlichen Verwaltung, den Bildungseinrichtungen und den städtischen Unternehmen Schluss sein. So will es die Volksinitiative "Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung", berichtete die taz. Der Text zum Aufruf liegt beim Landeswahlleiter und wird von diesem geprüft.
"Wir lehnen 'Gendersprache' ab, da sie diskriminierend, integrationsfeindlich und vorurteilsbeladen ist", heißt es in dem Aufruf. Hamburg hat bislang keine einheitliche Sprachregelung für öffentliche Stellen erlassen.
Die Volksinitiative will es auch gar nicht erst so weit kommen lassen und beharrt auf dem generischen Maskulinum. Der Senat solle sicherstellen, "dass die amtliche schriftliche oder elektronische Kommunikation und Veröffentlichung unter Einhaltung der Regeln des 'Rats für deutsche Rechtschreibung' erfolgt".
Das solle auch bei städtischen Firmen wie Hamburg Energie gelten.
Gegen Gendersprache in Hamburg: So geht es weiter
Gestärkt sieht sich die Initiative durch Umfragen, nach denen ein Großteil der Wahlberechtigten – zuletzt waren es bei Infratest Dimap 65 Prozent – die Verwendung einer geschlechterneutralen Sprache in Medien und Öffentlichkeit ablehnt. Mit 83 Prozent sind die Anhänger der AfD erwartungsgemäß am stärksten dagegen, aber selbst bei Wählern der Grünen gibt es mit 48 Prozent große Vorbehalte.
Die Volksinitiative greift diese Stimmung auf. Dahinter steckt Sabine Mertens (75), Vorstandsmitglied im Verein Deutsche Sprache, die gegen die "Verhunzung der Sprache" kämpft. Außer ihr sei ein loser Zusammenschluss von Leuten aktiv, die das Gendern ablehnten.
Wie geht es jetzt weiter mit der Volksinitiative? Der Landeswahlleiter prüft, ob der Abstimmungstext gesetzeskonform ist. Dann müssen im ersten Schritt 10.000 Hamburger unterschreiben. Die Unterschriftensammlung könnte bereits Anfang Februar starten. Danach muss die Bürgerschaft über den eingereichten Gesetzentwurf entscheiden. Lehnt sie ihn ab, kann ein Volksbegehren durchgeführt werden.
Dazu braucht es rund 65.000 Unterschriften. Erneut kann die Bürgerschaft es ablehnen. Im letzten Schritt wäre ein Volksentscheid denkbar. Dazu könnte es im Jahr 2025 kommen.
Titelfoto: Bernd Weissbrod/dpa