Rechnungshof kritisiert: Hamburg lässt City-Brücke seit Jahrzehnten verfallen
Hamburg - Der Rechnungshof hat der Stadt Hamburg eine Ohrfeige verpasst.
Die Prüfer sehen sich regelmäßig die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Hansestadt und ihrer Unternehmen genau an. Aufgrund weiterhin vorliegender Mängel in der Buchführung und Rechnungslegung habe der Rechnungshof auch das Testat für den Jahresabschluss 2022 mit Einschränkungen versehen, heißt es in einer Mitteilung.
Die festgestellten handwerklichen Mängel haben konkrete Auswirkungen. Sie führen einerseits zu teilweise erheblichen finanziellen Nachteilen für die Stadt oder sie schränken andererseits die Leistungen, auf die Bürger einen Anspruch haben, erheblich ein.
Als Beispiele nannte der Rechnungshof drei Brücken. Im Fall der Slamatjenbrücke in der Neustadt wisse die Stadt seit 2016 von Problemen - und reagierte mit Warnschildern. 2019 ergab eine Prüfung, dass die Verkehrssicherheit und das Bauwerk gefährdet seien.
Kurzfristig waren Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich, die fanden erst im Herbst 2021 statt. Zuvor musste eine Fahrbahn wegen akuter Verkehrsgefährdung gesperrt werden.
Vorgehen der Umweltbehörde nicht nachvollziehbar
Bereits im Jahr 2007 stellten Prüfer fest, dass die Erste Diagonalbrücke gravierende Betonschäden aufwies. Bis spätestens 2013 sollten sie behoben werden. Doch bis September 2023 blieb der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) tatenlos.
Am gravierendsten sind die Probleme im Fall der Ernst-Merck-Brücke in der City. Wesentliche Teile des Bauwerks am Hauptbahnhof weisen seit 1993 (!) zunehmende Rissbildungen auf. 2002 wiesen Prüfer darauf hin, dass dort Wasser eintritt und das gestoppt werden müsse. Bis 2008 sollte der Schaden behoben werden, doch bis heute habe der LSBG nichts zur Schadensbegrenzung getan.
Teilweise erhebliche Mängel entdeckte der Rechnungshof auch bei Vergabeverfahren. Dabei geht es vor allem um organisatorische Mängel in den Vergabestellen der Bezirksämter.
Außerdem wurden in der Umweltbehörde für die Umsetzung des Klimaplans und des Vertrags Stadtgrün rund 123 Stellen geschaffen. Für 122 davon fehlte die erforderliche Personalbedarfsermittlung.
Das Vorgehen der Umweltbehörde sei bereits in den Grundzügen nicht nachvollziehbar. Daher beanstandete der Rechnungshof die nicht hinreichende Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Titelfoto: lesniewski/123RF