Hamburg - Zusammen mit der Polizei haben die Bezirksämter Altona und Hamburg-Mitte am Samstagabend eine Lachgas-Kontrolle in den Bereichen St. Pauli und Sternschanze durchgeführt. Hintergrund ist die am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Verordnung, die den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige untersagt.
Lachgas kann laut Experten in Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit und langfristige neurologische Schäden verursachen.
Nach Angaben der Polizei Hamburg wird Lachgas immer öfter als Party-Droge missbraucht – gerade von Jugendlichen.
"[...] Deshalb hat Hamburg die Abgabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche als erstes Bundesland verboten. Dieses Verbot setzen wir konsequent um", so Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (53, SPD).
Bei der Kontrolle in insgesamt elf Betrieben wurden mehrere Verstöße festgestellt: Drei hatten Lachgas an Testkäufer und Testkäuferinnen verkauft, sechs weitere Betriebe verkauften hochprozentigen Alkohol, was gegen das Jugendschutzgesetz verstößt.
Zwei Geschäfte mussten ihren Betrieb vorübergehend sofort einstellen, da ihre Feuerlöscher nicht intakt waren. Die Bezirksämter leiteten gegen die betroffenen Firmen Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
"Es geht nicht darum, Betriebe zu gängeln, sondern Verbote durchzusetzen - und in diesem Fall Kinder und Jugendliche zu schützen", betonte Dr. Stefanie von Berg (60, Grüne), Bezirksamtsleiterin Altona. Verstöße gegen das Verbot können mit Geldbußen von bis zu 5000 Euro bestraft werden.