Sorgerechtsstreit: Eugen Block scheitert mit Beschwerde!

Hamburg - Im Zusammenhang mit dem Sorgerechtsstreit in seiner Familie ist der Hamburger Steakhaus-Unternehmer Eugen Block vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht mit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Familiengerichts gescheitert.

Der Unternehmer Eugen Block (83) fühlt sich vom deutschen Staat im Kampf um seine Enkelkinder allein gelassen.
Der Unternehmer Eugen Block (83) fühlt sich vom deutschen Staat im Kampf um seine Enkelkinder allein gelassen.  © Markus Scholz/dpa

Der 83-Jährige hatte damit versucht, eine Umgangsregelung für zwei seiner bei ihrem Vater in Dänemark lebenden Enkelkinder zu erreichen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.

Das Familiengericht hatte sich in erster Instanz in dem sogenannten Umgangsverfahren der Eltern für nicht zuständig erklärt, weil die Kinder inzwischen ihren Lebensmittelpunkt in Dänemark hätten. Dagegen hatte Block Beschwerde eingelegt.

Zu einer Anhörung vor dem Oberlandesgericht seien am Mittwoch die Mutter der Kinder, Christina Block (51), der von ihr geschiedene Vater sowie Großvater Eugen Block jeweils mit ihren Anwälten sowie eine Vertreterin des Jugendamtes erschienen, sagte der Sprecher.

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Im Anschluss habe der Senat noch am Abend entscheiden, die Beschwerde des 83-Jährigen zurückzuweisen.

"Es bleibt also dabei, dass die deutschen Gerichte über den Sorgerechtsantrag nicht entscheiden dürfen, weil die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nicht mehr besteht."

Kinder leben seit 2021 beim Vater

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Christina Block (51) und ihren Vater.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Christina Block (51) und ihren Vater.  © Georg Wendt/dpa

Tochter Christina Block und ihr Ex-Mann streiten seit Jahren um das Sorgerecht für die beiden jüngeren ihrer vier Kinder im Alter von etwa 10 und 13 Jahren. Seit Ende August 2021 leben diese bei ihrem Vater in Dänemark, nachdem sie von einem Besuch bei ihm nicht zur Mutter zurückgekehrt waren.

Das Hanseatische Oberlandesgericht, das im Oktober 2021 der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen hatte, entschied bereits am 19. Februar 2024, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien.

In der Silvesternacht waren die beiden Kinder in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von Unbekannten nach Deutschland gebracht worden.

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Nach einem Gerichtsbeschluss musste die Mutter sie aber wieder nach Dänemark gehen lassen.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Christina Block

Rund 100 Einsatzkräfte umstellen kürzlich das von Block betriebene Hotel Grand Elysée.
Rund 100 Einsatzkräfte umstellen kürzlich das von Block betriebene Hotel Grand Elysée.  © Christoph Seemann / Hamburg News

Gegen die 51-Jährige und ihren Vater ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Entziehung Minderjähriger. Sie werden verdächtigt, die Kindesentziehung in der Silvesternacht organisiert und mithilfe weiterer Beschuldigter durchgeführt zu haben.

Bereits mehrfach ließ die Staatsanwaltschaft Geschäfts- und Privaträume durchsuchen. Erst kürzlich hatten dazu rund 100 Polizisten auch das von Block betriebene Hotel Grand Elysée am Hamburger Dammtor-Bahnhof abgeriegelt.

Eugen Block sprach daraufhin von diesem Einsatz wie bei "Schwerverbrechern" und machte deutlich, dass er sich vom Staat ungerecht behandelt fühle. Die deutschen Behörden ließen es zu, dass sich seine Enkelkinder in Dänemark befinden, sagte er in der vergangenen Woche bei der Eröffnung eines neuen Restaurants in der Hamburger Innenstadt.

"Ich, Eugen Block, habe ein Leben lang meinem Deutschland gedient, richtig gedient. Was tut der Staat für mich?", fragte er.

Titelfoto: Markus Scholz/dpa

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