Gericht trifft große Entscheidung im Familiendrama um Block-Kinder
Hamburg - Nächstes Kapitel im Sorgerechtsstreit um die beiden jüngsten Kinder von Unternehmerin Christina Block (50). Das Hanseatische Oberlandesgericht hat am heutigen Dienstag einen weitreichenden Beschluss gefasst.
Demnach habe der zuständige Familiensenat "eine Beschwerdeentscheidung im Hauptsacheverfahren zur Regelung der elterlichen Sorge getroffen".
Weiter hieß es: "Nach dem heute bekannt gegebenen Beschluss fehlt es den deutschen Gerichten wegen des inzwischen verfestigten Lebensmittelpunktes der Kinder in Dänemark inzwischen an der internationalen Zuständigkeit für Entscheidungen über das Sorgerecht."
Und: "Die Entscheidung des Oberlandesgerichts, gegen die kein Rechtsmittel möglich ist, bedeutet für die Beteiligten, dass sorgerechtliche Fragen nun voraussichtlich durch ein dänisches Gericht geklärt werden müssen."
Ob und wann sich ein dänisches Gericht mit dem Fall befasse, sei Sache der Beteiligten. Eine Verweisung des bisherigen Verfahrens nach Dänemark sei demnach nicht möglich.
Der Vorgang sei "rein faktisch geprägt", es komme "nicht mehr auf die Unrechtmäßigkeit des Obhutswechsels im Jahr 2021" an, betonte das Gericht.
Sorgerechtsdrama um Kinder von Christina Block läuft bereits seit 2021
Bereits seit drei Jahren streiten sich Block und Ex-Mann Stephan Hensel (49) medienwirksam um das Sorgerecht für die beiden Kinder. Damals hatte Hensel die Geschwister nach einem Urlaub in Dänemark bei sich behalten.
Seitdem leben Klara (13) und Theodor (10) in dem skandinavischen Land, wo sie sich nach eigenen Angaben wohlfühlen. Gegen ihre Mutter erhoben sie hingegen Gewaltvorwürfe, die von der älteren Tochter Johanna (17) bestätigt wurden.
Am vergangenen Silvesterabend schlugen Unbekannte schließlich Hensel nieder und brachten Klara und Theodor mutmaßlich gegen ihren Willen nach Deutschland. Es stand der dringende Tatverdacht im Raum, dass Block diese Entführung in Auftrag gegeben hatte.
Das Hanseatische Oberlandesgericht erließ daraufhin eine einstweilige Anordnung, nach der die Kinder zu ihrem Vater zurückkehren mussten.
Da sich die Kinder in ihrem neuen Umfeld eingelebt hätten, sei nun die Entscheidung des Gerichts gefallen, für den Sorgerechtsstreit nicht weiter zuständig zu sein.
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