Christina Block kann nach Entführungsdrama aufatmen: Europäischer Haftbefehl aufgehoben
Hamburg - Ein kleiner Teilerfolg, mehr aber auch nicht! Die dänischen Behörden haben den Europäischen Haftbefehl gegen Steakhouse-Erbin Christina Block (50) aufgehoben. Dies teilte ihr Verteidiger am Dienstagabend zahlreichen Medien mit.
Demnach hätten sich sowohl die deutsche als auch die dänische Verteidigung erfolgreich eingesetzt. Die Aufhebung kann als Erfolg gewertet werden, denn im Normalfall werden rund 99 Prozent der Fälle, in den eine Person per Europäischen Haftbefehl gesucht wird, in Deutschland auch vollstreckt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte allerdings aufgrund von fehlenden Haftgründen darauf verzichtet.
Allerdings musste Block vor wenigen Wochen eine Niederlage einstecken. Wie das Hanseatisches Oberlandesgericht am 20. Februar mitgeteilt hatte, seien die deutschen Gerichte nicht mehr im Sorgerechtsstreit zwischen der Hamburger Unternehmerin und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel (49) zuständig.Grund dafür sei der inzwischen verfestigte Lebensmittelpunkt der beiden Kinder in Dänemark gewesen.
Hensel hatte die beiden gemeinsamen Kinder Klara (13) und Theodor (10) nach einem Besuchswochenende bei sich behalten, obwohl das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter lag. Anschließend hatte der 49-Jährige basierend auf Aussagen der Kinder schwere Vorwürfe gegen seine Ex-Partnerin erhoben.
Männer schlugen in der Silvesternacht Stephan Hensel nieder und brachten die Kinder nach Deutschland
In der Silvesternacht kochte der Fall erneut auf, weil mehrere Männer zuerst Hensel niedergeschlagen und anschließend die Kinder vermeintlich gegen ihren Willen zurück nach Deutschland zu ihrer Mutter gebracht hatten.
Dort blieben sie aber nur wenige Tage, denn nach einem Gerichtsentscheid mussten sie wieder zurück zu ihrem Vater nach Dänemark gebracht werden. Es stand der dringende Tatverdacht im Raum, dass Block diese Entführung in Auftrag gegeben hatte.
Während die dänische Justiz daraufhin den Europäischen Haftbefehl erlassen hatte, wandelte die Hamburgische Staatsanwaltschaft diesen in einen Aufenthaltsbeschluss um, der nun hinfällig geworden ist.
Titelfoto: Georg Wendt/dpa