Tödliche Messerattacke in Zug: Regierungen in Hamburg und Kiel ziehen Konsequenzen
Hamburg – Ende Januar starben in einer Regionalbahn von Kiel nach Hamburg zwei Menschen, fünf weitere wurden bei der Messerattacke verletzt. Der Angreifer soll ein mehrfach vorbestrafter Intensivtäter gewesen sein. Die Regierungen in Kiel und Hamburg ziehen Konsequenzen.
Mit gemeinsamen Vorschlägen zur Verbesserung der Sicherheit in Zügen und auf Bahnhöfen sowie zum Umgang mit ausländischen Intensivtätern gehen Hamburg und Schleswig-Holstein in die Innenministerkonferenz, die am Donnerstag in Berlin beginnt.
Die Maßnahmen sind eine Konsequenz aus der tödlichen Messerattacke in einer Regionalbahn von Kiel nach Hamburg Anfang des Jahres. Sie sollen helfen, das Risiko solcher Bluttaten künftig zu minimieren, wie Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) und seine Kieler Amtskollegin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) der Deutschen Presse-Agentur sagten.
Bei dem Täter handelt es sich nach Angaben der Behörden um den Palästinenser Ibrahim A., der kurz zuvor aus einem Hamburger Gefängnis entlassen worden war. Auch in anderen Bundesländern hatte er bereits Straftaten verübt.
In ganz Deutschland habe sich die Zahl der Messerattacken im öffentlichen Personennahverkehr im letzten Jahr deutlich erhöht, sagte Sütterlin-Waack. "Das ist erschreckend und nicht hinnehmbar."
Videoüberwachung in Zügen und an Bahnhöfen
Grote verwies auf die steigende Zahl von Fahrgästen. "Sie alle sollen sich in Zügen und an Bahnhöfen sicher fühlen können." Die Innenministerkonferenz sei deshalb gefordert, für "ein höchstmögliches Maß an Sicherheit zu sorgen", sagte er. "Und ich hoffe daher auf breite Unterstützung unserer Anträge."
Beide Länder wollen eine Regel-Videoüberwachung in Zügen des Regional- und Fernverkehrs und auf Bahnhöfen in ganz Deutschland. Zudem sollen dort Waffenverbote gelten.
Um mehr Polizeibeamte in die Züge zu bekommen und damit die Eingriffsmöglichkeiten zu erhöhen, sollen neben uniformierten auch zivile Polizeikräfte den Regional- und Fernverkehr kostenlos nutzen dürfen, wenn sie ihre Dienstwaffe und einen Dienstausweis dabei haben.
Zudem sollen länderübergreifende Regelungen und standardisierte Verfahren bei der Erfassung von ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern eingeführt werden. So soll verhindert werden, dass sie beim Wechsel des Aufenthaltsortes oder der behördlichen Zuständigkeit aus dem Blick geraten.
Dazu soll ihre Kennzeichnung als Intensivtäter nicht mehr nur in das Polizeisystem, sondern künftig auch im Ausländerzentralregister hinterlegt werden, um auch den Ausländerbehörden und der Justiz Zugriff darauf zu ermöglichen.
"Wir müssen alles dafür tun, dass behördliche Maßnahmen, die bis zur Rückführung reichen, auch bei Wechsel des Aufenthaltsortes durchgesetzt werden können", sagte Grote.
Titelfoto: Jonas Walzberg/dpa