Lachgas-Verbot in Hamburg für Kinder und Jugendliche: Welche Strafen nun drohen
Hamburg - Sie gilt als neumodische Partydroge. Doch damit ist jetzt Schluss in Hamburg: Der Senat beschloss, den Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche ab 1. Januar in der Stadt zu verbieten.
Das teilte die Innenbehörde mit. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen.
"Beim Umgang mit Lachgas hört der Spaß leider auf", so Innensenator Andy Grote (56, SPD).
Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD, 53) erklärte bereits im Vorfeld: "Der missbräuchliche Konsum von Lachgas birgt erhebliche gesundheitliche Risiken" und betonte, wie gefährlich das so harmlos geglaubte Gas besonders in Kombination mit anderen Drogen oder Alkohol wirken kann.
Neben neurologischen Schäden und Lähmungen kann der Konsum ebenso zu psychischer Abhängigkeit führen.
Unsachgemäße Entsorgung führt zu Explosionen
Hamburg setzt mit dieser Regelung auf ein schnelles Handeln im "Kampf" gegen die zunehmende Partydroge Lachgas. Denn nicht nur der Konsum sei ein großes Problem.
Die leeren Kartuschen würden zunehmend nicht nur unsachgemäß im Hausmüll oder in öffentlichen Papierkörben entsorgt, sondern landen auch im Busch oder am Straßenrand.
Und das sorge für "fatale Folgen" in den Müllverbrennungsanlagen, sagte Kay Goetze, Pressesprecher der Stadtreinigung. Lachgas-Dosen könnten dort gefährliche Explosionen auslösen, heißt es. Diese führen infolge zu Schäden an den Verbrennungsöfen oder im schlimmsten Fall sogar zu einem Ausfall ganzer Anlagen mit Kosten im sechsstelligen Bereich.
Statt sie einfach irgendwo zu entsorgen, sollen die Kartuschen beim Händler zurückgeben oder zu einem Recyclinghof gebracht werden, so Goetze.
Erstmeldung 9.41 Uhr, zuletzt aktualisiert 20.50 Uhr.
Titelfoto: Marcus Brandt/dpa