Das wird teuer! Polizei Hamburg führt für Ingewahrsamnahme Gebühren ein
Hamburg - Menschen, die von der Hamburger Polizei in Gewahrsam genommen werden, müssen künftig für entstehende Kosten aufkommen. Das kann teuer werden.
Berechnet wird künftig etwa jeder Kilometer den ein in Gewahrsam Genommener in einem Polizeifahrzeug zurücklegt. Für den Peterwagen sind dabei lediglich ein Euro pro Kilometer fällig, der Gefangenentransporter schlägt bereits mit zehn Euro pro Kilometer zu Buche.
Auch die Kosten für das Personal, das im Rahmen der Ingewahrsamnahme eingesetzt wird, werden zukünftig in Rechnung gestellt. 33,20 Euro werden hier für jeden eingesetzten Beamten und jede angefangene halbe Stunde fällig.
Der Aufenthalt in der Verwahrstelle selbst kostet die ersten sechs Stunden 40 Euro, danach 6,20 Euro pro Stunde.
Da kann schnell ein hübsches Sümmchen zusammenkommen.
Ingewahrsamnahme: Diese Gruppen sind betroffen
In Gewahrsam genommen werden können all jene, die noch keine Straftat begangen haben, von der Polizei aber als Gefahr für andere oder sich selbst angesehen werden.
Das können aktuelle oder ehemalige Partner nach einem Streit sein, Betrunkene, Randalierer, Stalker oder auch Demonstranten. So nahm die Polizei im Zuge des letztjährigen Klimacamps 58 Personen in Gewahrsam. Das berichtet das Hamburger Abendblatt.
Auch die beiden "Letzte Generation"-Aktivisten, die sich Ende November an dem Dirigentenpult in der Elbphilharmonie festgeklebt und so ein Konzert gestört haben, landeten in Gewahrsam.
Gerade in Zusammenhang mit den Klimaaktivisten mehren sich die Stimmen, die Grundlagen dafür zu schaffen die protestierenden länger in Gewahrsam nehmen zu können. Kürzlich forderte Berlins Innensenatorin Iris Spranger (61, SPD) den gesetzlichen Rahmen für die Dauer der Ingewahrsamnahme in der Hauptstadt zu erhöhen.
Künftig gibt es in jedem Fall die Quittung obendrauf.
Obdachlose werden von Kosten ausgenommen - aus pragmatischen Gründen
Obdachlose, die in Gewahrsam genommen wurden, müssen auch in Zukunft nicht für die dadurch entstandenen Kosten aufkommen.
Das dürfte jedoch eher pragmatische Gründe haben: Die Zustellung von Gebührenbescheiden ist bei Personen, die nicht über einen festen Wohnsitz verfügen, naturgemäß schwierig. Zumal die Erfahrung zeigt, dass die meisten die Bußgelder ohnehin nicht bezahlen können.
Kostenfrei bleibt die Ingewahrsamnahme in Zukunft weiterhin für Straftäter.
Die Polizeiverwaltung erhofft sich von der Einführung der Gebühren Einnahmen von rund einer Million Euro jährlich.
Titelfoto: Christian Charisius/dpa