Nach Amoklauf in Hamburg: Schießclub-Betreiber äußert sich erstmals!

Hamburg - Nach dem Amoklauf bei den Zeugen Jehovas in Hamburg mit acht Toten und neun Verletzten hat sich der Betreiber des Schießclubs, in dem Amokschütze Philipp F. (†35) trainierte, gegen die Vorwürfe gewehrt.

Bei dem Amoklauf kamen acht Menschen ums Leben, darunter ein ungeborenes Kind.
Bei dem Amoklauf kamen acht Menschen ums Leben, darunter ein ungeborenes Kind.  © Georg Wendt/dpa

Der "Hanseatic Gun Club" steht in der Kritik, dem Amoktäter unrechtmäßig zu einer Waffe verholfen zu haben. Nun hat sich der Betreiber der Schießanlage, Alfred Reinecke, erstmals öffentlich zu den Vorwürfen geäußert.

Gegenüber dem Stern erklärte er, dass er mit der Tat nichts zu tun habe: "Der Hanseatic Gun Club war in die Abnahme der strittigen Sachkundeprüfung überhaupt nicht involviert", sagte der geschäftsführende Gesellschafter der Hamburger Schießanlage.

Die Prüfung sei vielmehr durch einen selbständigen Lehrgangsträger durchgeführt und abgenommen worden. "Der Hanseatic Gun Club stellte in diesem Fall lediglich die Räumlichkeiten, mit der Prüfung hatten weder die Betreiberfirma der Anlage noch der namensgleiche Sportschützenverein etwas zu tun", betonte Reinecke.

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Am 9. März hatte Philipp F. in einem Gebäude der Zeugen Jehovas in Hamburg-Alsterdorf sieben Menschen und sich selbst erschossen. Als Sportschütze war er legal im Besitz einer Neun-Millimeter-Pistole. Es gibt jedoch Zweifel daran, dass er die Waffenlizenz rechtmäßig erworben hat.

Vorwurf der Falschbeurkundung im Amt

Mit der Waffe stürmte der Amokläufer (†35) das Gebäude der Zeugen Jehovas in Hamburg.
Mit der Waffe stürmte der Amokläufer (†35) das Gebäude der Zeugen Jehovas in Hamburg.  © Jonas Walzberg/dpa

Laut der Generalstaatsanwaltschaft laufen derzeit Ermittlungen gegen drei Mitglieder des Prüfungsausschusses des Schießclubs. Der Verdacht: Falschbeurkundung im Amt.

Sie sollen Philipp F. ein auf den 28. April 2022 datiertes Zeugnis ausgestellt haben, obwohl dieser den praktischen Teil der Schießprüfung an jenem Tag gar nicht bestanden habe, heißt es.

Eine am 24. Oktober 2022 "angeblich erfolgreich verlaufene 'Nachprüfung'" sei nicht regelkonform durchgeführt worden.

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Unter diesen Voraussetzungen hätte Phillipp F. im Dezember 2022 wohl keine Waffenbesitzkarte erhalten und dementsprechend auch keine Waffe oder Munition besitzen dürfen - zumindest nicht legal.

Titelfoto: Georg Wendt/dpa

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