Bundespolizei verbietet Waffen an Bahnhöfen und in S-Bahn-Linien

Von Alexandra Tornow

Hamburg - Im Januar 2025 dürfen in mehreren Hamburger Bahnhöfen und S-Bahn-Linien keine Waffen mitgeführt werden.

Mit Platzverweisen, Bahnhofsverboten oder Zwangsgeld sollen Verstöße gegen das Messerverbot sanktioniert werden. (Symbolbild)
Mit Platzverweisen, Bahnhofsverboten oder Zwangsgeld sollen Verstöße gegen das Messerverbot sanktioniert werden. (Symbolbild)  © Marcus Brandt/dpa

Das gab die Bundespolizei nun kurz vor dem Jahreswechsel mit Blick auf mögliche Körperverletzungsdelikte bekannt.

Von dieser Allgemeinverfügung eingeschlossen seien der Hauptbahnhof und die Bahnhöfe in Altona, Harburg, Bergedorf und am Dammtor.

Auch in der S1, S2, S3, S5 und den dazugehörigen Stationen ist es dann verboten, gefährliches Werkzeug, (Schreck-)Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer bei sich zu tragen.

Die Bundespolizei wolle dies mit Einsatzkräften vor Ort überprüfen und bei Verstoß mit Platzverweisen, Bahnhofsverboten oder auch Zwangsgeld drohen.

Die Allgemeinverfügung ist von Mittwoch, 1. Januar 2025, 12 Uhr bis Montag, 31. Januar 2025, 24 Uhr begrenzt.

Titelfoto: Marcus Brandt/dpa

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