22-jährige Nachbarin mit Fußtritten getötet: Urteil ist rechtskräftig

Hamburg - Die Verurteilung eines 35-Jährigen für den Mord an einer Frau in Hamburg-Eimsbüttel an Ostern 2019 ist rechtskräftig.

Der wegen versuchter Vergewaltigung und Mordes angeklagte 35-Jährige sitzt neben seinem Anwalt Haydar Güler (l.), und hält sich eine Mappe vor das Gesicht.
Der wegen versuchter Vergewaltigung und Mordes angeklagte 35-Jährige sitzt neben seinem Anwalt Haydar Güler (l.), und hält sich eine Mappe vor das Gesicht.  © dpa/Jonas Klüter

Nach Zustellung des 135 Seiten umfassenden schriftlichen Urteils wurde die für den Angeklagten eingelegte Revision am Montag zurückgenommen, wie das Hanseatische Oberlandesgericht am Dienstag mitteilte.

Das Landgericht hatte den Mann am 2. Juli zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Nach Überzeugung der Strafkammer hatte sich der Mann des Mordes in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung einer 22-Jährigen schuldig gemacht.

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Demnach griff der polnische Bauarbeiter am späten Ostermontag 2019 seine Nachbarin in einem Mehrfamilienhaus an. Er zwang sie in seine Wohnung, um sie zu vergewaltigen. Als sich die 22-Jährige wehrte und um Hilfe schrie, habe er der Frau mehrfach minutenlang auf den Hals getreten, bis sie erstickte (TAG24 berichtete).

Das Gericht verurteilte den Angeklagten am 2. Juli auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung einer anderen Frau.

Seine langjährige Lebensgefährtin habe er am 6. August 2018 so heftig geschlagen, dass sie für mehrere Tage im Krankenhaus lag.

Titelfoto: dpa/Jonas Klüter

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