Wohnungsnot in Frankfurt: Viele Bußgelder wegen illegaler Ferienwohnungen
Frankfurt am Main/Darmstadt - Im Kampf gegen illegal vermietete Ferienwohnungen hat die Stadt Frankfurt in den vergangenen Jahren Bußgelder über insgesamt zwei Millionen Euro verhängt.
Seit Erlass einer Regelung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum im Jahr 2018 habe man insgesamt 700 Verfahren eingeleitet, teilte eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage mit. Über 1050 illegal vermietete Apartments habe die Bauaufsicht in dieser Zeit aufgespürt.
Den Angaben zufolge sind diese Verfahren das Ergebnis von Recherchen auf gängigen Vermietungs-Plattformen sowie von Hinweisen aus der Bevölkerung.
Denn wer eine ungenehmigte Ferienwohnung entdeckt hat, kann dies per E-Mail an die Bauaufsicht Frankfurt melden. Ein Verstoß kann dann eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen.
Dass Wohnraum knapp ist und deshalb nicht zweckentfremdet werden darf, zum Beispiel als Ferienwohnung, haben die Stadt Frankfurt 2018 und die Stadt Darmstadt 2021 in der sogenannten Ferienwohnungssatzung festgelegt.
Ziel dieser Satzung ist der Schutz des bestehenden Wohnraums. Laut Bauaufsicht Frankfurt besagt sie, dass "jede Form der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zu Zwecken der FremdenBeherbergung einer Genehmigung" bedarf.
Auch in Darmstadt über 100 zweckentfremdete Wohnungen
Auch in Darmstadt konnte die Bauaufsicht seit Inkrafttreten der Regelung 2021 bereits 129 Verstöße feststellen.
Es sei in diesen Fällen gelungen, 63 Wohneinheiten mit einer Gesamtflächenanzahl von 4358 Quadratmetern als Wohnraum zurückzugewinnen, teilte ein Sprecher der Stadt mit. Ähnlich wie in Frankfurt könne ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro verhangen werden.
Da beim Amt für Wohnungswesen Anfang Juni insgesamt 2618 Haushalte für den Erhalt einer sozial geförderten Wohnung registriert waren, werde jeder Wohnraum gebraucht, sagte Bürgermeisterin Barbara Akdeniz (63, Grüne) auf Anfrage. Vor diesem Hintergrund wünsche sie sich eine landesweite Regelung, die etwa die Ahndung von Leerständen möglich mache.
Ein Gesetz zur Wohnraumzweckentfremdung auf Landesebene wurde 2004 in Hessen außer Kraft gesetzt.
Titelfoto: Boris Roessler/dpa