Mord ohne Leiche: Lebenslange Haftstrafe nun rechtskräftig
Karlsruhe - In einem Mordprozess, bei dem die Leiche noch nicht aufgetaucht ist, wird die lebenslange Freiheitsstrafe des Angeklagten rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Mannes gegen die Verurteilung in letzter Instanz als unbegründet zurück, wie das Gericht am Montag mitteilte.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Hanau vom vergangenen August rechtskräftig. Zuvor hatte der "Hanauer Anzeiger" darüber berichtet.
Das Landgericht hatte die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe gesehen und war in seinem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Deutsche das Opfer im Januar 2021 in einem Werkstattgebäude in Hammersbach (Main-Kinzig-Kreis) ermordet hat. Im Vorfeld habe es jahrelange Streitigkeiten unter anderem wegen Mietzahlungen und eine Reihe von Zivilprozessen gegeben.
Nach Angaben des BGH hatte der Verurteilte sein Opfer auf dem Werkstattgelände erschlagen und die Leiche an einem bis heute unbekannten Ort verborgen, um die Räumung zu verhindern und weiter ungestört auf dem Gelände seinen Betrieb führen zu können.
Bei späteren Durchsuchungen fand die Polizei auf dem Werkstattgelände und in den Räumen eines Freundes des Angeklagten Schuss- und Stichwaffen und größere Mengen Munition, die der Angeklagte gelagert hatte.
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