Wespen-Nester in Frankfurt? Das müsst Ihr wissen

Frankfurt am Main - Ein Wespen-Nest oder gar Hornissen-Nest auf der eigenen Terrasse oder im eigenen Garten zu haben, ist für viele Menschen keine schöne Vorstellung. Das Umweltamt von Frankfurt am Main hat sich nun mit einer deutlichen Mahnung an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt gewandt.

Zu einem Wespen-Nest sollte stets ein Abstand von mindestens drei Metern gewahrt werden, mahnt das Frankfurter Umweltamt.
Zu einem Wespen-Nest sollte stets ein Abstand von mindestens drei Metern gewahrt werden, mahnt das Frankfurter Umweltamt.  © 123rf/schan

"Man hört es wieder überall summen und brummen: Der Sommer lockt nicht nur uns Menschen nach draußen, sondern auch die Bienen und Wespen", heißt es am Beginn der Mitteilung vom heutigen Mittwochvormittag.

Die Frankfurter Klima- und Umweltdezernentin Tina Zapf-Rodríguez (Grüne) ergänzte: "Um die Insekten zu schützen, ist der richtige Umgang mit ihnen wichtig, denn leider sind viele Arten stark bedroht." Zugleich betonte die Politikerin, dass sowohl Biene als auch Wespen "für die biologische Vielfalt und unsere Nahrungsmittelversorgung" von großer Bedeutung seien: "Oder kurz gesagt: ohne Bestäuber kein Apfel, ohne Apfel kein Apfelsaft oder Äppler."

Alle Frankfurterinnen und Frankfurter, die bei sich zu Hause ein Wespen-Nest entdecken, sollten einige Tipps beachten, um nicht von den Insekten angegriffen zu werden.

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Es sei wichtig, das Nest niemals zu berühren oder gar hineinzupusten. Ein Sicherheitsabstand von drei Metern rum um das Wespen- oder Hornissen-Nest sollte möglichst stets eingehalten werden.

Bei Nestern im Boden, wie sie auch einige Hummel-Arten gerne nutzen, sollte über dem Nesteingang nicht gemäht werden. Auch sei es in diesem Fall nicht ratsam, sich barfuß in der Nähe des Nestes zu bewegen.

Umweltamt mahnt: "Die Tiere und ihre Nester zu schädigen oder zu zerstören ist verboten"

Insbesondere Hornissen gelten als akut gefährdet und sind daher streng geschützt.
Insbesondere Hornissen gelten als akut gefährdet und sind daher streng geschützt.  © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

"Wenn das Nest aus zwingenden Gründen doch entfernt werden muss, ist hierfür ein Fachbetrieb zu beauftragen", heißt es weiter. Dabei müsse bedacht werden, dass Wildbienen, einige Wespenarten und Hornisse unter besonderem Artenschutz stünden.

"Die Tiere und ihre Nester zu schädigen oder zu zerstören ist verboten", mahnt das Umweltamt. Für Ausnahmen, zum Beispiel die Umsiedlung eines Nestes, bedürfe es einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. In Frankfurt sei diese unter der Telefonnummer 069/21244344 oder per E-Mail an naturschutz.info@stadt-frankfurt.de erreichbar.

Allgemein rät das Frankfurter Umweltamt, Speisen und Getränke im Freien abzudecken und gegebenenfalls Türen und Fenster mit Fliegennetzen zu sichern, um unliebsame Begegnungen mit Wespen oder Hornissen zu vermeiden.

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Wenn sich einzelne Insekten in einen Innenraum verirren sollten, so rät das Amt, diese mit einem Glas zu fangen und ins Freie zu bringen.

Titelfoto: 123rf/schan

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