VGH-Urteil: Umstrittene Pro-Palästina-Demo in Frankfurt darf stattfinden

Frankfurt am Main - Die in Frankfurt angemeldete propalästinensische Demonstration darf nach einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) am heutigen Montag stattfinden.

Eine umstrittene pro-palästinensische Demonstration in Frankfurt am Main darf am heutigen Montag stattfinden. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof abschließend entschieden. (Symbolbild)  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Damit hatte ein Eilantrag der Organisatoren Erfolg. Die Stadt Frankfurt hatte die Kundgebung verboten, dies aber laut der Entscheidung des VGH nicht ausreichend begründet.

Die Demonstration wurde mit dem Titel "Für ein freies Palästina – Der Sieg gehört der Gerechtigkeit" angemeldet. Sie soll von 17 bis 21 Uhr dauern, eine Auftakt- und eine Abschlusskundgebung sind geplant.

Ein Verbot der Demonstration kann nach Auffassung des VGH nicht damit begründet werden, dass es sich beim 7. Oktober an diesem Montag um den Jahrestag des Angriffs der Hamas auf Israel handele, welcher den aktuellen Krieg in der Region einleitete.

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Dies komme lediglich bei einer Verknüpfung zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft in Betracht.

Die Stadt habe auch nicht hinreichend dargelegt, dass es bei der Durchführung der Demonstration zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kommen werde, der ausschließlich mit einem Verbot wirksam begegnet werden könne, erklärte der VGH.

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Beschluss nicht anfechtbar: Pro-palästinensische Demo kann stattfinden

Die Anmelderin der Versammlung habe in der jüngeren Vergangenheit weitgehend friedliche und störungsfreie Versammlungen durchgeführt.

Es sei nicht erkennbar, dass im Fall vereinzelter Straftaten die Polizei dem während der Demonstration nicht in ausreichendem Maße durch Unterbindung oder Verfolgung begegnen könnte.

Der Beschluss des VGH ist nicht anfechtbar. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden, dass die Kundgebung stattfinden darf, dagegen war die Stadt vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof gezogen.

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