Silvester in Frankfurt: Diese Böller-Verbote müsst Ihr beachten!

Frankfurt am Main - Wer heute die Silvesternacht in Frankfurt am Main feiert, der muss sich an einige Böller- und Feuerwerks-Verbote in der Stadt halten.

In der Frankfurter City wird traditionell in der Silvesternacht Feuerwerk abgebrannt, doch Vorsicht: In diversen Bereichen gilt ein Böller- und Feuerwerks-Verbot.
In der Frankfurter City wird traditionell in der Silvesternacht Feuerwerk abgebrannt, doch Vorsicht: In diversen Bereichen gilt ein Böller- und Feuerwerks-Verbot.  © Jörg Halisch/dpa

Die Stadtverwaltung hat per Allgemeinverfügungen das Abbrennen von Feuerwerk "auf dem Eisernen Steg und dessen Brückenköpfen sowie auf der Zeil inklusive Konstablerwache und Hauptwache" verboten.

Auf der bekannten Fußgängerbrücke über den Main gelte das Verbot von heute ab 21 Uhr bis 3 Uhr in der Frühe am Neujahrstag. Betroffen seien Raketen, Böller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien, bengalische Fackeln, Feuerfontänen und Raketentreibsätze.

Dabei bezieht sich das Verbot nicht nur auf das Abbrennen, sondern auch das bloße Mitführen ist untersagt. "Auch dürfen Taschen, Tüten und sonstige Tragebehältnisse mit einem Fassungsvermögen von mehr als drei Litern in dieser Zeit nicht auf den Eisernen Steg und dessen Brückenköpfe mitgenommen werden", ergänzte ein Sprecher.

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An beiden Enden der Brücke fänden in der Silvesternacht Kontrollen statt. Im Falle einer Überlastung aufgrund zu vieler Menschen könne es auch zu kurzfristigen Brückenschließungen kommen.

Feuerwerks-Verbot auf der Zeil, am Frankfurter Zoo und diversen anderen Orten

Die Grafik zeigt den Umfang der Verbotszone für Böller und Feuerwerk auf der Zeil inklusive Hauptwache und Konstablerwache.
Die Grafik zeigt den Umfang der Verbotszone für Böller und Feuerwerk auf der Zeil inklusive Hauptwache und Konstablerwache.  © Screenshot/Frankfurt.de/Ordnungsamt Frankfurt am Main

Auf der Zeil, der Hauptwache und der Konstablerwache gelte das Verbot ebenfalls von 21 Uhr an bis 3 Uhr in der Frühe, jedoch nur für "pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2", womit unter anderem Raketen, Böller, Kanonenschläge und Feuerwerksbatterien gemeint sind.

Ferner gelte das Feuerwerks-Verbot auch in anderen Teilen des Stadtgebiets wegen erhöhter Brandgefahr auf Basis einer bundesweit geltenden Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Hierzu zählten "Bereiche in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen", aber auch besonders brandgefährdete Gebäude und Areale wie Fachwerkhäuser, der Frankfurter Zoo und der Frankfurter Stadtwald.

"Innerhalb eines Abstands von mindestens 200 Metern um diese Bereiche herum ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk verboten", hieß es.

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Beamte der Stadtpolizei und der Landespolizei würden verstärkt Kontrollen durchführen, um die Böller- und Feuerwerks-Verbote in Frankfurt am Main durchzusetzen.

Titelfoto: Jörg Halisch/dpa

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