Frankfurt zieht mit! Oben ohne im Schwimmbad ab sofort erlaubt

Frankfurt am Main - Auch Frauen sollen sich in Frankfurt künftig oben ohne im Schwimmbad bewegen können.

Auch in Frankfurter Schwimmbädern dürfen Frauen ab sofort oben ohne auftreten.
Auch in Frankfurter Schwimmbädern dürfen Frauen ab sofort oben ohne auftreten.  © Anette Riedl/DPA

Die Koalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt einigte sich auf einen entsprechenden Antrag, wie die Volt-Fraktion mitteilte. "Dies bedeutet, dass sich in Zukunft auch weibliche oder weiblich-gelesene Personen mit unbekleideten Oberkörpern in den Frankfurter Frei- und Hallenbädern aufhalten und baden dürfen, sofern sie das möchten", heißt es in der Mitteilung vom Donnerstagabend.

Es handele sich um einen wichtigen Schritt der Geschlechtergerechtigkeit. Die Stadtverordnetenversammlung muss dem noch zustimmen.

"Mit der Umsetzung des Antrags wollen wir sicherstellen, dass Menschen aller Geschlechter selbstbestimmt über das Tragen eines Oberteils in Frankfurts Bädern entscheiden dürfen", erklärte die Volt-Fraktion.

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Um Konflikte zu vermeiden, sehe der Antrag neben der Änderung der Badeordnung auch eine Schulung des Personals unter anderem zur Unterstützung im Umgang mit Diskriminierung vor, erklärte die Volt-Fraktion.

Freie Entscheidung über den eigenen Körper steht bei oben-ohne-Erlaubnis im Vordergrund

Die oben-ohne-Erlaubnis gilt für die Politik als wichtiger Schritt in der Geschlechtergerechtigkeit.
Die oben-ohne-Erlaubnis gilt für die Politik als wichtiger Schritt in der Geschlechtergerechtigkeit.  © Monika Skolimowska/dpa

In der Haus- und Badeordnung der Frankfurter Bäder soll laut dem Antrag die Formulierung "Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder (Schwimmhallen, Becken der Freibäder) ist nur in üblicher Badekleidung gestattet" um den Nebensatz "die zumindest die primären Geschlechtsmerkmale bedecken muss" ergänzt werden.

Es sei nicht mehr länger vertretbar, "dass Menschen unterschiedlichen Geschlechts und geschlechtlicher Identitäten verschiedene Kleiderregeln hinnehmen müssen und somit nicht frei entscheiden können, wie sie sich kleiden", heißt es zur Begründung.

Verwiesen wird auf einen Fall aus Göttingen, bei der eine non-binäre Person aus einem Schwimmbad verwiesen worden sei, weil sie ihren Oberkörper nicht "angemessen" bekleidet habe und vom Personal des Schwimmbades als weiblich identifiziert worden sei.

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Dies habe Städte zum Umdenken bewegt, heißt es in dem Antrag. "Nicht-Binär" wird als Selbstbezeichnung für Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren, definiert.

Frankfurt folgt mit dem Schritt unter anderem der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa

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